BIO AUSTRIA fordert substanzielle Änderungen am Plan für das ÖPUL neu

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Die Leistungen der Bio-Landwirtschaft werden im aktuellen Entwurf nicht ausreichend abgebildet – weder als eigene Maßnahme, noch in den vorgeschlagenen Modulen.

Während in Brüssel der Rat der Agrarminister, das EU-Parlament und die EU-Kommission noch über den zukünftigen europäischen Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik verhandeln, ist in Österreich die Planung für das neue ÖPUL voll im Gange.

Komplettumbau des ÖPUL geplant

Die nationale Umsetzung der GAP erfolgt in sogenannten „GAP-Strategieplänen“, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen. Inzwischen hat das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus den aktuellen Planungsstand veröffentlicht. Demnach soll im österreichischen Agrar-Umwelt-Programm ÖPUL die Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (kurz UBB) mehr in den Mittelpunkt rücken. Die Planung sieht hier ein Basismodul vor, das mit optionalen Zusatzmodulen erweitert werden kann. Neben der UBB sollen im Wesentlichen die aus dem laufenden Programm bekannten Maßnahmen wie zum Beispiel Begrünung, Heuwirtschaft oder Tierwohl fortgesetzt werden.

Zerstückelung der Bio-Maßnahme

Die gravierendste Änderung, die das modulare System im Vergleich zum laufenden ÖPUL bringen soll, ist die Zerstückelung der Bio-Maßnahme. Die Bio-Maßnahme in der derzeitigen Form soll nicht mehr weitergeführt werden, stattdessen sollten Bio-Betriebe an einzelnen allgemeinen Maßnahmen/Modulen teilnehmen. Biospezifisch soll in dem neuen System lediglich ein „Managementzuschlag“ als Top-Up im Rahmen der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) sein.

BIO AUSTRIA kritisiert, dass in dem aktuellen Vorschlag die Leistungen der Bio-Landwirtschaft nicht ausreichend abgebildet sind, weder als eigene Maßnahme, noch in den vorgeschlagenen Modulen. Die Auflagen und Mehraufwände der Bio-Landwirtschaft werden auch in Kombination mehrerer Module nur teilweise abgebildet. Die Module sind unzureichend differenziert ausgestaltet, weshalb unterschiedliche Leistungsniveaus ungenügend unterschieden werden. Zudem erschweren Bewirtschaftungsauflagen der Module den Zugang für die Biobäuerinnen und -bauern, weil sie nicht immer biokonform definiert sind. So soll etwa  das Modul „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ nur aus einer Stufe bestehen, in der einerseits der nicht flächige Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel erlaubt wäre, während auch biokonformer Düngerzukauf eingeschränkt werden würde. Der Mehrwert der Bio-Landwirtschaft als multifunktionale Maßnahme findet in dem vorgeschlagenen System keine Anerkennung.

Substanzielle Änderungen erforderlich

Bio auf einen Managementzuschlag zu reduzieren wäre ein agrarpolitischer Rückschritt. Biobäuerinnen und Biobauern hätten in dem vorgeschlagenen System höhere Kosten bei gleicher Fördersumme, das ist nicht fair und auch völlig unverständlich. Hat doch gerade die biologische Wirtschaftsweise auf viele Herausforderungen für die Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung gute Antworten. BIO AUSTRIA fordert daher substanzielle Änderungen am Entwurf für das zukünftige ÖPUL, damit die Leistungen der Biobäuerinnen und Biobauern in vollem Umfang anerkannt und abgegolten werden. In einem modularen System muss dafür jedenfalls sichergestellt werden, dass die Maßnahmen bzw. Module hinsichtlich der Auflagen mit der biologischen Wirtschaftsweise inhaltlich kompatibel und ausreichend differenziert ausgestaltet werden, um die unterschiedlichen Leistungsniveaus abzubilden und Anreize für Weiterentwicklung zu setzen. Die multifunktionale biologische Wirtschaftsweise muss als eigene Einheit abgebildet werden, um die Leistungen bzw. Mehraufwände/Mindererträge der biologischen Wirtschaftsweise über die Module hinaus abzugelten und dem systemischen Mehrwert der biologischen Wirtschaftsweise zu entsprechen.

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