Neue EU-Bio-Verordnung: Vorsorgemaßnahmen im Ackerbau
Seit dem 1. Jänner dieses Jahres verpflichtet die neue EU-Bio-Verordnung alle LandwirtInnen dazu, Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dadurch sollen Verunreinigungen durch nicht erlaubte Mittel verhindert werden. Diese Maßnahmen werden zukünftig bei der Bio-Kontrolle überprüft.
Was sind also häufige Risikostellen im Acker- und Kartoffelbau wogegen Maßnahmen getroffen werden müssen?
Fremd- und Gemeinschaftsgeräte
Einer der wesentlichsten Verunreinigungspunkte entsteht beim Einsatz von Lohn- oder Gemeinschaftsmaschinen. Um dieses Risiko zu vermeiden, müssen die LohnunternehmerInnen informiert werden, dass es sich um Bio-Waren handelt. Werden selber Gemeinschaftsmaschinen mit konventionellen Betrieben verwendet, müssen die Maschinen lediglich vor dem Gebrauch sachgerecht gereinigt werden.
Betriebsmittel und Lagerung
Werden Betriebsmittel wie Saatgut oder Dünger zugekauft, muss die Bio-Tauglichkeit beim Einkauf geprüft werden. Dazu kann der Betriebsmittelkatalog verwendet werden. Eine Verunreinigung kann häufig auch durch den Zukauf von Lagern wie Big-Bags oder Holzkisten entstehen. Daher sollte man sich immer so weit es geht darüber informieren, was zuvor darin gelagert wurde. Im Zweifelsfall sollte man dieses Lager nicht verwenden.
Information der GrundstücksnachbarInnen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Informationspflicht der konventionellen GrundstücksnachbarInnen. Grenzen an die Bio-Flächen Feldstücke auf denen Betriebsmittel ausgebracht werden (andere Flächen als Grünland, Ackerfutter, Wald oder Pufferzonen/Hecken/Brachen), müssen die GrundstücksnachbarInnen über den Bio-Status informiert werden. Dafür stehen mehrere Maßnahmen zur Verfügung. Eine davon ist etwa die mündliche Verständigung. Dabei reicht es, wenn die mündliche/telefonische Mitteilung des/der NachbarIn vom Bio-Betrieb selbst erstmals bis Vegetationsbeginn 2023 nachweisbar bestätigt wird.
Checkliste als Hilfestellung
Als Unterstützung zum Einhalten dieser Richtlinie wurde von BIO AUSTRIA gemeinsam mit der LKÖ, der IG-Kontrollstellen und Erde & Saat eine Checkliste erstellt, welche schnell die auszuführenden Maßnahmen aufzeigt.
Bei Fragen zu den Vorsorgemaßnahmen oder zur Checkliste wenden Sie sich an Ihre Bio-Beraterin/ Ihren Bio-Berater.