Handlungsanleitung zur ÖPUL 2023 Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“

Erde/Humus
© Bio Ernte Steiermark

Überblick & Ziele der Maßnahme

Die Prämie wird für umbruchsfähige Grünlandflächen mit einer Hangneigung unter 18 % gewährt. Optional erfolgt ein Prämienzuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland sowie für einmähdige Wiesen.

Gefördert werden Einkommensverluste, die durch den Verzicht auf regelmäßigen Umbruch und durch eine biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung zur Etablierung artenreicher Grünlandbestände entstehen.

Die Maßnahme soll zur qualitativen Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustands bzw. der Bodenfruchtbarkeit beitragen. Zusätzlich dient sie dem Erhalt der Kulturlandschaft und dem Schutz der Biodiversität durch standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung.

Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum der Maßnahme beträgt mindestens 4 Jahre (- 31.12.2028). Für den optionalen Zuschlag für artenreiches Grünland oder einmähdige Wiesen läuft der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum über ein Kalenderjahr (1.1. – 31.12.).

Im ersten Jahr der Teilnahme muss die Eigenschaft als tierhaltender Betrieb erfüllt sein.

Hier geht’s zum AMA-Merkblatt für die ÖPUL-Maßnahme
www.ama.at/formulare-merkblaetter#18053

Förderbedingungen

  • Auf sämtlichen Grünlandflächen muss während des gesamten Verpflichtungszeitraums auf einen Grünlandumbruch einschließlich Grünlanderneuerung mittels Umbruchs verzichtet werden.
  • Ein Acker-Grünland-Flächentausch ist nicht möglich.
  • Eine umbruchslose Grünlanderneuerung ist erlaubt. Dafür sind folgende Geräte zulässig: Saatstriegel, Schlitzdrillgerät, Walze oder Wiesenegge.
  • Eine Ausnahme für den Grünlandumbruch besteht nur, wenn eine Grünlandsanierung erforderlich ist, oder eine regionale Grünland-Saatgutmischung für Biodiversitätsflächen angebaut wird.

Verpflichtende Weiterbildungen

Es sind folgende 3 Weiterbildungen verpflichtend zu absolvieren: In Summe hat ein Biobetrieb 13 h nachzuweisen.

  • Bis spätestens 31.12.2025: fachspezifische Kurse zum Thema Grünlandbewirtschaftung im Ausmaß von 5 h. Es sind Kurse eines anerkannten Bildungsanbieters (z.B.: LFI oder BIO AUSTRIA) zu wählen. Diese Anbieter senden die Kursbesuchsbestätigung an die AMA. Es ist jedoch ratsam die Kursbestätigung auch selbst abzuspeichern.
  • Biodiversitäts-Weiterbildung im Mindestausmaß von 3 h für die Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“
  • Weiterbildung zu Themen der biologischen Wirtschaftsweise im Mindestausmaß von 5 h für die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise”

Bodenuntersuchungen notwendig

Auf den förderfähigen Grünlandflächen sind Bodenuntersuchungen nach den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich des pH-Wertes, des Phosphor- und Kalium-Gehaltes sowie des Humusgehaltes durchzuführen.

Bis spätestens 31.12.2025 ist pro angefangene 5 ha förderfähige Grünlandfläche mindestens eine Bodenprobe zu ziehen. Ausgangsbasis für die Berechnung der Anzahl benötigter Bodenproben sind alle Grünlandflächen aus dem Mehrfachantrag 2025 (Hangneigung < 18 %, unabhängig Schlagnutzung / anderen Maßnahmen).

Beispiel: Ein Betrieb bewirtschaftet insgesamt 10,40 ha Grünlandfläche < 18 %. Es sind 3 Bodenproben erforderlich.

Zum Ziehen der Bodenprobe können in Vorarlberg bei der Landwirtschaftskammer oder beim Maschinenring Bodenbohrer ausgeliehen werden.
Melden Sie sich dazu hier:

Akkreditierte Labore

Anrechenbar sind Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 gezogen und von einem akkreditierten Labor untersucht werden:

Erfassung der Bodenproben im INVEKOS-GIS unter www.eama.at

Die Eingabe der Ergebnisse erfolgt in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske. Eine Auflistung von bereits erfassten Proben kann pro Förderjahr aufgerufen werden. Zur Sicherung der Erfassungsqualität gibt es Einschränkungen und Plausibilitätsprüfungen.

Hier die Anleitung für die Erfassung der Bodenproben im eAMA/ INVEKOS-GIS von der LK Vorarlberg,

sowie eine Anleitung im Benutzerhandbuch INVEKOS-GIS (S. 140) der AMA: www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter

Hinweis: Die erforderliche Anzahl der Bodenproben kann bei der Invekos-Abteilung / LK angefragt werden. Es gibt im Zuge vom Sprechtag zum Mehrfachantrag 2025 eine Plausibilitätsprüfung, ob keine oder zu wenige Bodenproben erfasst wurden!

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