BIO AUSTRIA begrüßt Nationalrats-Beschluss für Bio-Kontroll-Gesetz
15. Oktober 2015
Grabmann: Belastungslawine verhindert, Mitsprache der Biobäuerinnen und Biobauern sichergestellt und solide Grundlage für Weiterentwicklung geschaffen.
Der Nationalrat hat heute das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG) beschlossen. Dieses bildet in Zukunft die Rechtsgrundlage für die Bio-Kontrolle in Österreich. „BIO AUSTRIA begrüßt den Nationalrats-Beschluss als langfristige Absicherung der hohen Bio-Kontrollstandards sowie als solide Grundlage für deren Weiterentwicklung“, so BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann. „Es ist uns gelungen, die in früheren Entwürfen vorgesehene Gebühren-Lawine für Bio-Betriebe abzuwenden und die Mitsprache der Biobäuerinnen und Biobauern über den neuen Bio-Beirat abzusichern. Für die Konsumentinnen und Konsumenten ist damit sichergestellt, dass Bio-Produkte auch in Zukunft die am besten kontrollierten Lebensmittel sind, bei gleichzeitig praktikablen und verhältnismäßigen Anforderungen an die Produzenten“, kommentiert Grabmann die Zukunft der Bio-Kontrolle.