Antragstellungen im Biolandbau – VIS-Zugang erforderlich
Wie schon in der Vergangenheit mehrfach berichtet kommen aufgrund der neuen EU-Bio-Verordnung und des EU-Bio-Audits einige Änderungen auf den Biolandbau zu. Für die Praxis relevant sind unter anderem die erforderliche Antragstellung im VIS bei der Inanspruchnahme von Ausnahmen. Dazu zählen in erster Linie der konventionelle Tierzukauf und Eingriffe am Tier, wie das zB. Enthornen.
Zugriffsdaten erforderlich
In diesen Fällen ist eine Beantragung der Ausnahme über das Verbrauchergesundheit-Informations-System (kurz VIS) erforderlich. Um ins System einzusteigen und die erforderlichen Anträge zu stellen benötigen Sie eigene Zugangsdaten.
Bestehende VIS-Zugriffsdaten aufgrund bereits gestellter VIS-Anträge oder die bisher z.B. für Schweine-, Schafe-, Ziegenverbringungen oder Bienenhaltung verwendet wurden, können weiterhin verwendet werden. Sollten Sie noch über keine Zugriffsdatenverfügen verfügen, können neue Zugriffsdaten auf der VIS-Homepage (https://vis.statistik.at) unter „Formular für VIS Web Zugriffsdaten“ neu angefordert werden. Diese werden am Postweg übermittelt (Wartezeit möglich). Aus Ihrem eigenem Interesse empfehlen wir Ihnen die Zugriffsdaten umgehend zu besorgen, damit einer raschen Beantragung im Bedarfsfall nichts im Wege steht.
Beantragung
Über die Adresse http://portal.statistik.at und mittels Eingabe der Benutzerkennung und des Passwortes gelangt man in das Programm. Nach dem Einstieg auf die VIS-Anwendung BIO klicken. Für die VIS-Anträge die Option „Antrag“ auswählen. Anschließend sind alle für die biologische Landwirtschaft mögliche Anträge sichtbar. Den gewünschten Antrag auswählen und ausfüllen.
Sollten Sie bei der Antragstellung Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Biozentrum Kärnten unter 0463/5850 5400. Um Ihren Antrag rasch und effizient zu bearbeiten sind allerdings Ihre Zugriffsdaten erforderlich.