Digitale Lösung für Vorsorgemaßnahme Informationspflicht – ab Februar 2023
Die geforderte digitale Lösung für die Umsetzung der Informationspflicht im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen wird rechtzeitig für die Vegetationsperiode 2023 zur Verfügung stehen.
Forderung von BIO AUSTRIA war erfolgreich
BIO AUSTRIA hat sich dafür eingesetzt, dass eine verhältnismäßigere Umsetzungsmöglichkeit der Informationspflicht über ein digitales Verwaltungssystem eingerichtet wird und eine Umsetzung für 2023 gefordert.
Nun wurde von den zuständigen Stellen eine digitale Lösung erarbeitet, welche die Informationspflicht für alle Beantragenden der Bio-Maßnahme im Mehrfachantrag für 2023 über ein Bio-Layer im INSPIRE AGRAR ATLAS ermöglichen wird.
Das Nachweisdokument ist hierbei die ÖPUL Beilage des MFAs.
Für Bio-Betriebe, die keine Bio-Maßnahme beantragt haben, stehen die anderen Informations-Möglichkeiten (mündlich, schriftlich etc.) gemäß Richtlinie und Checkliste zur Verfügung.
Wie wird die Informationspflicht bei Gefahr durch Abdrift umgesetzt (Punkt 2 in der Checkliste Vorsorgemaßnahmen)?
- Digital im INSPIRE Agraratlas: Wird für eine Fläche die ÖPUL Bio-Maßnahme beantragt, wird sie im INSPIRE Agraratlas automatisch anonymisiert öffentlich ausgewiesen! Durch die Beantragung der ÖPUL Bio-Maßnahme erfüllen Bio-Betriebe somit ihre Informationspflicht. Als Nachweisdokumente dienen das Deckblatt und die Feldstückliste des aktuellen MFAs.
- Andere Möglichkeiten: Für Bio-Flächen, die nicht mit der ÖPUL Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ belegt sind, stehen die anderen Informationsmöglichkeiten (mündlich, schriftlich etc.) zur Verfügung (siehe Checkliste „Vorsorgemaßnahmen“).
Hintergrund
Mit der neuen EU-Bio-Verordnung wurden Vorsorgemaßnahmen, um die Bio-Produktion vor nicht zugelassenen Stoffen und Erzeugnissen zu schützen, entlang der gesamten Kette systematischer für Bio-Betriebe geregelt. In Österreich wurden diese Vorgaben in einer Richtlinie umgesetzt, welche verpflichtende und freiwillige Maßnahmen umfasst. Einige davon waren bereits letztes Jahr umzusetzen.
Als Unterstützung wurde die Checkliste Vorsorgemaßnahmen zur Verfügung gestellt.
In der Richtlinie wurde auch eine Informationspflicht des Bio-Betriebes über die eigene Bio-Bewirtschaftung festgelegt, wenn es sich bei der Nachbarfläche um eine direkt angrenzende konventionell bewirtschaftete Fläche handelt, von der angenommen wird, dass ein Abdrift-Risiko ausgeht. Diese ist bis spätestens Vegetationsbeginn 2023 umzusetzen.
zur Checkliste Vorsorgemaßnahmen
hier finden Sie auch weiterführende Informationen