BIO AUSTRIA: NGT-Gesetzesvorschlag bleibt trotz Teil-Fortschritten Großbaustelle

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08.02.24

Mehrheit bei Abstimmung im Europaparlament für Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflicht – EU-Rat muss zahlreiche offene Fragen klären

Die gestrige Abstimmung der Abgeordneten im Europaparlament zum Gesetzesentwurf über die Verwendung von Neuer Gentechnik (NGT) war von Widersprüchlichkeit gekennzeichnet. So wurden zwar einige wichtige Probleme im Zusammenhang mit der Deregulierung der NGTs anerkannt, gleichzeitig aber keine konkreten Lösungen angeboten und die LandwirtInnen und ZüchterInnen zudem der Gefahr der Patentierung genetischer Ressourcen durch Unternehmen ausgesetzt. „Als Teil-Fortschritt ist anzusehen, dass die Mehrheit der Abgeordneten für die Rückverfolgbarkeit von NGTs während der gesamten Produktion, der Kennzeichnungspflicht sowie der Möglichkeit nationaler Koexistenz-Maßnahmen gestimmt haben“, kommentiert BIO AUSTRIA Obfrau Barbara Riegler.

„In Summe bleibt der NGT-Gesetzesvorschlag eine Großbaustelle. Von einer Praxistauglichkeit ist dieser Entwurf noch meilenweit entfernt. Daher ist nun der EU-Rat gefordert, die zahlreichen offenen Fragen einer Klärung zuzuführen und Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung, sowie nationale Koexistenz-Maßnahmen tatsächlich sicherzustellen. Nur so haben LandwirtInnen und KonsumentInnen die Möglichkeit, sich gegen Saatgut und Lebensmittel zu entscheiden, die mithilfe NGT erzeugt wurden“, betont Riegler abschließend.

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