Vierbauch: Kompromisstext zu EU-Bio-Recht völlig unausgegoren

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BIO AUSTRIA warnt vor Kompromiss im Agrar-Ministerrat auf Kosten der Bio-Landwirtschaft

Wien (OTS) – Im Vorfeld des EU-Agrar-Ministerrates am kommenden Montag, bei dem die Revision der EU-Bioverordnung auf der Tagesordnung steht, warnt BIO AUSTRIA Obmann Rudolf Vierbauch vor voreiligen Beschlüssen zum europäischen Bio-Recht. „Der von der lettischen Präsidentschaft vorgelegte Kompromiss-Vorschlag ist völlig unausgegoren. Es dürfen keine schlechten Kompromisse auf Kosten der Bio-Landwirtschaft in Österreich und der EU eingegangen werden“, fordert Vierbauch.

Der Vorschlag der lettischen Präsidentschaft sieht vor, dass die Verpflichtung, jeden Bio-Betrieb mindestens einmal pro Jahr vor Ort zu kontrollieren, fallen soll. Diese Kontrollen allerdings seien „als Grundlage für die Sicherung der Bio-Qualität und das ausgeprägte Konsumentenvertrauen in Bio essenziell“, erläutert Vierbauch. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Biobauern für unverschuldete Verunreinigungen ihrer Produkte mit im Bio-Bereich nicht eingesetzten Substanzen zur Verantwortung gezogen werden. Dies auch dann, wenn alle Produktionsvorschriften eingehalten wurden. „Damit würden die Kosten für Verunreinigungen, die etwa durch Nachbarbetriebe zustande gekommen sind, auf die Bio?Betriebe und damit letztlich auf die Konsumenten übergewälzt werden. Dies wäre eine Abkehr vom Verursacherprinzip und ein Bärendienst an der Bio-Landwirtschaft“, kritisiert der BIO AUSTRIA Obmann.

Den diese Woche vom zuständigen Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Martin Häusling, veröffentlichten Entwurf für eine Position des EU-Parlaments sieht Vierbauch in einer ersten Beurteilung als grundsätzlich positiv. „Der Entwurf geht eindeutig in die richtige Richtung, auch wenn noch viele Details zu klären sind“, so der BIO AUSTRIA Obmann. Anstatt einer Totalrevision des ohnehin erst 2008 beschlossenen EU-Bio-Rechts, verfolge der Berichtsentwurf des Europaparlaments sinnvoller Weise die Strategie einer gezielten Weiterentwicklung. Laut Bericht sollen verpflichtende jährliche Kontrollen der Bio-Betriebe beibehalten werden. Zusätzlichen Grenzwerten, etwa für Pflanzenschutzmittel-Rückstände, wird eine Absage erteilt. Stattdessen soll die Vorgehensweise im Falle von Verunreinigungen EU-weit vereinheitlicht werden. „Das ist ganz im Sinne der Bio-Landwirtschaft und der stetig wachsenden Zahl an Bio-Konsumenten“, so Vierbauch abschließend.

Pressemeldung zum Download:
080515_EU_BioVO

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  • Mag. Birgit Ebermann

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