Revision EU-Bio-Recht: BIO AUSTRIA mahnt Qualität vor Geschwindigkeit ein
Heutige Debatte im EU-Agrarministerrat verdeutlicht anhaltend großen Änderungsbedarf am vorliegenden Revisionsvorschlag.
Wien/Brüssel (OTS) – Die Diskussion zur Revision des EU-Bio-Rechts im heutigen Rat der EU-Landwirtschaftsminister zeigt trotz einiger Schritte in die richtige Richtung für BIO AUSTRIA Obmann Rudolf Vierbauch vor allem eines: einen anhaltend hohen Änderungsbedarf. „Der von der lettischen Präsidentschaft vorgelegte Kompromissvorschlag ist bei weitem noch keine taugliche Grundlage für ein neues EU-Bio-Recht. Weder die zentralen politischen Fragen, noch die Vielzahl kleiner, aber nicht minder wichtiger technischer Aspekte sind zufriedenstellend gelöst“, kommentiert Vierbauch die politische Debatte. „Wir begrüßen daher ausdrücklich die klaren Worte von Bundesminister Rupprechter, der umfassende Reparaturarbeiten eingefordert hat. Die angestrebte Einigung bis zur Jahresmitte ist unter diesen Vorzeichen unrealistisch. Ich mahne bei der Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission daher nachdrücklich das Prinzip Qualität vor Geschwindigkeit ein.“, so Vierbauch.
Die EU-Bio-Verordnung regelt seit 1991 EU-weit unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert und kontrolliert werden müssen, um als „Bio“ oder „Öko“ vermarktet werden zu dürfen. Obwohl das aktuelle EU-Bio-Recht erst seit 2009 in Kraft ist, hat die EU-Kommission im März 2014 wieder einen Vorschlag für eine neue EU-Bio-Verordnung vorgelegt. Dieser kommt einer Totalrevision gleich und wird vom Bio-Sektor in der vorliegenden Form auf Grund seiner vielfältig negativen Auswirkungen auf die Bioproduktion strikt abgelehnt. BIO AUSTRIA fordert unisono mit dem Bio-Dachverband IFOAM EU stattdessen eine Weiterentwicklung auf Basis des bestehenden Rechts. Auch im EU-Agrarministerrat fand der Kommissionsvorschlag keine Mehrheit, weshalb Kommissionspräsident Juncker im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2015 festgelegt hat, dass dieser zurückgezogen und durch eine neue Initiative ersetzt werden soll, wenn bis Mitte 2015 keine Einigung erzielt werden sollte. Die lettische Präsidentschaft will daher auf Biegen und Brechen bis spätestens Juni einen Kompromiss erzielen. Das Europaparlament wird voraussichtlich im April seinen Bericht vorlegen.
„Ich fordere die EU-Kommission und die lettische Ratspräsidentschaft auf, sich bei den Verhandlungen nicht künstlich unter Druck zu setzen. Übereiltes Handeln wäre verantwortungslos gegenüber den 260.000 Biobäuerinnen und Biobauern der EU, die Bio tagtäglich auf ihren Betrieben leben.“, so Rudolf Vierbauch, „Einzig entscheidendes Ziel ist, dass das EU-Bio-Recht eine gute Grundlage für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Europäischen Bio-Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion darstellt. Auf Grund der extrem mangelhaften Gesetzesinitiative und der sehr hohen Detailliertheit und Komplexität der EU-Bio-Verordnung ist dies ein langwieriger Prozess. Wenn keine Einigung auf eine sinnvolle und praxistaugliche Lösung möglich ist, dann ist die Gesetzesinitiative gescheitert.“
Pressemeldung als Download: BA PM EU-Bio-VO Rat 16032015