Welche Bio-Richtlinien gibt es?
Bio-Richtlinien
Bio-Landbau ist Landwirtschaft im Einklang mit der Natur. Doch „ungespritzt“ macht aus einer Karotte oder aus einem Apfel nicht automatisch ein Bio-Produkt. Dazu braucht es viel mehr (oder weniger, je nachdem).
Biologische Lebensmittel werden nach gesetzlich genau definierten Richtlinien erzeugt. Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist die EU-Bio-Verordnung für Österreichs Biobäuerinnen und Biobauern gültiges Recht. Es ist also für jeden transparent und nachvollziehbar, wie genau diese Bio-Qualitätskriterien definiert sind.
EU-Bio-Verordnung
Die EU-Bio-Verordnung regelt den Bio-Landbau in der Europäischen Union. Sie umfasst die Bereiche Produktion, Verarbeitung, Kontrolle und Import von Bio-Produkten. Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichten sich, die gültigen EU-Bio-Verordnungen 834/2007, 889/2008 1235/2008 einzuhalten. Sie beinhalten Ziele, Grundsätze und Regeln des biologischen Landbaus und definieren die Durchführungsbestimmungen.
Seit dem 1.1.2022 ist die neue EU-Bio-VO 2018/848 in Kraft und ersetzte die bisher geltenden Regelungen.
Zur EU-Bio-Verordnung
Lebensmittelbuch Kapitel A8
Österreich war das erste Land weltweit, das staatliche Richtlinien für die biologische Landwirtschaft festgelegt hat. In der Richtlinie Biologische Landwirtschaft des Beirats für die Biologische Produktion, vormals Kapitel A8 im Österreichischen Lebensmittelbuch, regelt Bereiche der biologischen Landwirtschaft, die noch nicht in der EU-Bio-Verordnung definiert sind. Dazu zählen Regelungen zur Bio-Kaninchenhaltung, zur Bio-Gemeinschaftsverpflegung und Bio-Gastronomie, zur Haltung von Bio-Gatterwild, zur Produktion von Bio-Kosmetika und zur Erzeugung von Bio-Heimtierfuttermitteln.
zur Richtlinie Biologische Landwirtschaft
Zur notwendigen Klarstellung und Auslegung der Bio-Vorschriften gibt es zahlreiche weitere Erlässe, Kataloge und andere Publikationen die auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit übersichtlich dargestellt sind.
zu den Auslegungen
BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien
Die Mitglieder des Bio-Verbands BIO AUSTRIA halten sich nicht nur an die in der EU-Bio-Verordnung definierten Regeln, sondern auch an die darüber hinaus gehenden Verbandsrichtlinien.
Hier findet man weitere Infos und kann die BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien downloaden:
BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien
Die Bio-Tierhaltung ist in Österreich in den Bio-Richtlinien und durch das österreichische Tierschutzgesetz geregelt. BIO AUSTRIA hat diese Bestimmungen – neben vielen anderen – in den BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien eingearbeitet.