Änderungen für Bio-Betriebe durch Audit der EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2017 in Österreich eine Überprüfung durchgeführt, um die Systeme zur Kontrolle der biologischen Erzeugung und der Kennzeichnung biologischer Erzeugnisse zu bewerten. Im Zuge dieses Auditverfahrens stellten die europäischen Behörden in einigen Teilbereichen eine aus Ihrer Sicht unzureichende Umsetzung der Vorgaben der EU-Bio-Verordnung fest.
In einem gemeinsamen Schreiben mit BIO AUSTRIA und der Landwirtschaftskammer Österreich an alle tierhaltenden Bio-Betriebe in Österreich informieren die zuständigen Stellen, das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit (BMASGK) über sich daraus ergebende Änderungen.
Sonderinformation Bio-Betriebe