Informationen für Direktvermarktungsbetriebe

Radieschen
© Bio-Vielfalt

(Stand 08. 03. 2021)

Gut zu wissen – kompakt!

Da landwirtschaftliche Betriebe zur systemrelevanten Infrastruktur zählen, können Bäuerinnen und Bauern ihrer Tätigkeit, soweit möglich, uneingeschränkt nachgehen.

Direktvermarktungsbetriebe müssen jedenfalls u.a. die geltenden Hygienevorschriften, sowie Auflagen für MitarbeiterInnen und BesucherInnen einhalten:

  • Ein Mindestabstand von 2 Meter muss indoor und outdoor eingehalten werden.
  • Eine Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske gilt in allen Kundenbereichen des Handels sowie auf auf Märkten – indoor und outdoor.
  • Pro KundIn muss eine Fläche von 20m2 verfügbar sein. Auch bei Betriebsstätten ohne Personal muss darauf hingewiesen werden. Diese Regelung gilt nicht für Märkte im Freien.
  • Die maximale Öffnungszeit für Handelsbetriebe ist grundsätzlich von 06:00 bis 19:00 Uhr.

Auf dem Laufenden bleiben!

Umfassende Informationen und aktuelle Antworten finden sich u.a. auf folgenden weiterführenden Seiten:

Informationen für Tourismus, Beherbergung und Veranstaltungen

Hohe Corona-Infektionszahlen und neue Virus Mutationen trüben momentan die Aussicht auf weitere Lockerungsschritte seitens der Bundesregierung. Wie sieht der weitere Fahrplan aus? Welche Maßnahmen werden regional angedacht?

Buschenschank

Unter welchen Bedingungen dürfen Gastronomiebetriebe derzeit ihre Pforten öffnen?

Ausführliche Informationen finden sich hier:

Urlaub am Biobauernhof

Momentan ist das Betreten von Beherbergungsbetrieben (sowohl gewerbliche als auch private Unterkünfte, wie Ferienhäuser und -wohnungen, Hütten etc.) zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben weiterhin untersagt.

Detaillierte Antworten finden Sie unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at/beherbergung/