Aktionsprogramm Nitrat
Die Richtlinie 91/676/EG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen hat gemäß Artikel 1 zum Ziel, derartige Gewässerverunreinigungen zu verringern und weiterer Gewässerverunreinigung dieser Art vorzubeugen. Zu diesem Zweck mussten die Mitgliedstaaten Aktionsprogramme festzulegen, die verbindlich vorgeschriebene Maßnahmen enthalten.
Das Aktionsprogramm Nitrat 2012 wurde überprüft und novelliert.
Die Änderungen betreffen folgende Regelungsinhalte:
- Das bisherige Verbot der Düngerausbringung zu Maisstroh wird auf Getreidestrohrotte ausgedehnt.
- Die mengenmäßigen Begrenzungen wurden vielfach mit den Richtlinien zur sachgerechten Düngung abgestimmt.
- Die ausnahmsweise Festlegung eines späteren Beginns des Verbotszeitraums im Herbst kommt nur unter erschwerten Bedingungen in Betracht.
- Für Betriebe in Gebieten des Weinviertels, des nördlichen Burgenlands, der Traun-Enns-Platte, des Leibnitzer Felds und des Unteres Murtals gelten erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Kapazität von Düngerlagerräumen und des Umfangs von Aufzeichnungsverpflichtungen
Stickstoffbilanzen sind bis spätestens 31. März des Folgejahres zu erstellen, (zB für das Jahr 2020 bis spätestens 31. März 2021) und ist für 7 Jahre am Betrieb aufzubewahren.
Das Aktionsprogramm Nitrat und weiterführende Informationen finden Sie hier:
Kontakt
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DI Eva Marthe
BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
Qualitätsmanagement Landwirtschaft, Biodiversität, Bienen