BIO AUSTRIA begrüßt richtungsweisendes Urteil zu neuen Gentechnik-Verfahren
25. Juli 2018
Wichtige Klarstellung des EuGH für die Wahlfreiheit der Bäuerinnen und Bauern und eine gentechnikfreie Landwirtschaft.
Sieben Monate nach der Stellungnahme des Generalanwalts hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute seine Vorabentscheidung über den rechtlichen Status neuer gentechnischer Verfahren veröffentlicht. Der EuGH stellt in seinem Spruch klar, dass die sogenannten „neuen Züchtungstechniken“ auch gentechnisch veränderte Organismen erzeugen, die dem EU-Gentechnik-Recht und den damit verbunden Verpflichtungen unterliegen.
BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann dazu in einer ersten Stellungnahme: „Wir begrüßen das richtungsweisende Urteil des EuGH. Unsere Position, dass nach dem Vorsorgeprinzip neue Gentechnik-Verfahren einer Risikobewertung unterzogen werden müssen, wird dadurch bestätigt. Das Urteil sichert zudem die Wahlfreiheit: Denn die Menschen haben ein Recht darauf, zu wissen, wie ihre Lebensmittel hergestellt werden. Durch die verpflichtende Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung für neue Gentechnik-Verfahren, können sich Bäuerinnen und Bauern, KonsumentInnen sowie Verarbeitungsbetriebe auch in Zukunft für eine gentechnikfreie Landwirtschaft entscheiden. Nun gilt es, diese rechtliche Klarstellung auf europäischer und nationaler Ebene auch konsequent umzusetzen.“