BIO AUSTRIA erhebt fünf Schlüssel-Forderungen zu TTIP-Verhandlungen

© BLE, Bonn/Dominic Menzler

Globaler Aktionstag zeigt Risiken für Bio-Landwirtschaft auf.

„Kritischen Stimmen zu TTIP wird häufig vorgeworfen, dass sie nur Befürchtungen äußern und die Chancen nicht sehen. Doch in Anbetracht der Intransparenz der Verhandlungen ist es unsere Pflicht, vor einer Untergrabung der Umwelt- und Gesundheitsstandards in Europa zu warnen. Freihandel darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss dem Gemeinwohl dienen“, betont BIO AUSTRIA Obmann Rudolf Vierbauch mit Bezug auf den heutigen globalen Aktionstag zum Freihandelsabkommen TTIP.

Der globale Aktionstag biete den Rahmen, um auch bestehende Risiken für den Bereich der Bio-Landwirtschaft aufzuzeigen. Bio-Richtlinien seien dem Vernehmen nach zwar bis auf Weiteres nicht Teil des Abkommens, seien vom Mandat allerdings auch nicht dezidiert ausgeschlossen, so Vierbauch. „Die genauen Inhalte der Verhandlungen sind unbekannt. Das Verhandlungsmandat an die EU-Kommission ist sehr breit. Es könnten sich auch indirekt massive Auswirkungen auf die Bio-Branche ergeben. So besteht die Gefahr, dass die strengen europäischen Bestimmungen – beispielsweise für Konsumentenschutz, Gentechnik und Umweltschutz – aufgeweicht werden“, warnt der BIO AUSTRIAObmann und betont: „Eine schwächere Umweltgesetzgebung und ein Mehr an Umweltbelastungen würde die nachhaltige Landwirtschaft massiv erschweren. Es geht hier somit auch um die Existenz der Biobäuerinnen und Biobauern.“

BIO AUSTRIA erhebt daher nachdrücklich folgende fünf Schlüssel-Forderungen für die TTIP-Verhandlungen an die Europäische Kommission:

Absicherung der hohen europäischen Standards: Die hohen europäischen Standards etwa beim Verbraucher-, Tier-, oder Umweltschutz oder beim Gentechnikrecht dürfen nicht abgesenkt werden.
Absicherung des Vorsorgeprinzips: Das in Europa geltende strenge Vorsorgeprinzip, wonach potenziell gefährliche Stoffe oder Organismen nur zugelassen werden dürfen, wenn ihre Ungefährlichkeit wissenschaftlich ausreichend nachgewiesen ist, darf nicht untergraben werden.
Bio-Importware muss die Qualitätsanforderungen europäischer Bio-Ware erfüllen: Es muss sichergestellt werden, dass keine Bio-Produkte nach Europa kommen, die den strengen Bio-Standards der EU nicht zumindest gleichwertig sind, da Dumpingprodukte die heimischen Bio-Produzenten schädigen würden.
Keine Einführung von Schiedsgerichten zum Investorenschutz: Private Schiedsgerichte zum Investorenschutz sind auf die Interessen von US-Großkonzernen zugeschnitten und kategorisch abzulehnen.
Volle Transparenz: Die Europäische Kommission hat aufgrund oft geäußerter Kritik die Transparenz über die TTIP-Verhandlungen bereits erhöht. Ohne volle Transparenz, etwa über die verhandelten Dokumente, bleiben wichtige Teile der Verhandlungen nach wie vor im Dunkeln.

Pressemeldung als Download: OTS_20150418_OTS0010

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  • Mag. Birgit Ebermann

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