BIO AUSTRIA: Verhandlungen zur Totalrevision von EU-Bio-Recht sind am Ende
12.12.2016
Ablehnung des Verordnungsentwurfs im EU-Agrarministerrat weiter notwendig – nur Weiterentwicklung auf Basis der aktuellen Bio-Verordnung führt aus Sackgasse.
Nach der gestern veröffentlichten Einschätzung des Berichterstatters des Europäischen Parlaments sind die Verhandlungen zu einem neuen EU-Bio-Recht vorläufig gescheitert. Das EU-Parlament hat damit die Trilog-Verhandlungen abgebrochen. „Die EU-Kommission steht in Bezug auf Ihre Initiative für eine Totalrevision der EU-Bio-Verordnung vor einem Scherbenhaufen. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass das Europaparlament die Notbremse gezogen hat“, so BIO AUSTRIAObfrau Gertraud Grabmann. Am kommenden Montag werden die EU-Agrarminister über die weitere Vorgehensweise beraten. „Dass die kontraproduktiven Vorschläge der EU-Kommission keine Mehrheiten gefunden haben, ist nicht zuletzt ein Erfolg Österreichs, dessen zuständige Vertreter konsequent für umfangreiche Änderungen eingetreten sind“, betont Grabmann.
Nun liege es am Rat der EU-Agrarminister, den aktuell vorliegenden Verhandlungstext endgültig abzulehnen und die aussichtlos verfahrene Situation zu beenden. „Nur die konsequente Weiterentwicklung des aktuell gültigen Bio-Rechts kann uns aus der Sackgasse führen, in die uns der Vorschlag der EU-Kommission für eine Totalrevision hineinmanövriert hat“, so die BIO AUSTRIAObfrau weiter.
Der aktuell vorliegende Verhandlungstext für eine neue EU-Bio-Verordnung bringe keine wesentlichen Innovationen und Fortschritte gegenüber dem aktuell gültigen EU-Bio-Recht, enthalte jedoch eine Reihe schädlicher Vorschläge, wie auch eine aktuelle Deklaration europäischer Biobauernverbände aufzeigt. Beispiele seien etwa die vorgesehene Abschaffung der verpflichtenden jährlichen Kontrolle auf Bio-Betrieben oder völlig praxisferne Regeln für die Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise. Zudem sollen Biobauern dafür verantwortlich gemacht werden, wenn sie durch den Einsatz von Pestiziden auf Nachbarfeldern selbst geschädigt werden. „Ein Neustart auf Basis des aktuell gültigen EU-Bio-Rechts ist notwendig, um eine positive Weiterentwicklung des EU-Bio-Rechts im Sinne der Biobauern und der Konsumenten einzuleiten. Ich fordere die EU-Kommission auf, die Zeichen der Zeit zu erkennen und den Weg für einen solchen Neustart frei zu machen“, so die BIO AUSTRIAObfrau abschließend.
Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat im März 2014 einen Vorschlag für eine neue EU-Bio-Verordnung vorgelegt. Dieser wurde sowohl vom EU-Parlament als auch dem Rat der EU-Agrarminister massiv als praxisfremd und für die Bio-Landwirtschaft schädlich kritisiert. Zweieinhalb Jahre und sechs EU-Ratspräsidentschaften nachdem die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine neues EU-Bio-Recht vorgelegt hat, gingen am Mittwoch die Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europarlament, der slowakischen EU-Ratspräsidentschaft und der EU-Kommission ohne Einigung zu Ende. Martin Häusling, der Chef-Verhandler des Europaparlaments, bezeichnete die Verhandlungen als „vorläufig gescheitert“, die Gespräche könnten „so nicht weitergeführt werden“.