BIO AUSTRIA zum EU-Bio-Recht: Kein Grund zu Jubeln, Revision noch nicht beendet
Beurteilung der Einigung erst nach Vorliegen der Details möglich – Mehrwert gegenüber dem bestehenden Bio-Recht bleibt entscheidendes Kriterium.
Gestern Abend haben sich die Verhandlungspartner im Rahmen des informellen Trilogs zur Revision der EU-Bio-Verordnung auf eine Abstimmungsvorlage geeinigt. Die Details der Vorlage sind gegenwärtig noch nicht veröffentlicht, was eine genaue inhaltliche Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich macht. Der Prozess der Revision ist mit der informellen Einigung im Trilog jedenfalls noch nicht beendet. Erst nach einer positven Abstimmung im EU-Agrarministerrat und im EU-Parlament wird es ein neues EU-Bio-Recht geben.
„Ich sehe keinen Grund zum Jubeln. Zwar konnten im Vorfeld der gestrigen Verhandlungen gewisse Unzulänglichkeiten ausgebügelt werden, das bedeutet aber nicht automatisch eine Weiterentwicklung gegenüber dem Status Quo. Dieser Mehrwert im Vergleich zum bestehenden Bio-Recht ist aber das entscheidende Kriterium, an dem die neue Bio-Verordnung gemessen werden muss. Nach allem was bisher bekannt ist, bin ich skeptisch, dass dies gelungen ist“, erläutert BIO AUSTRIA-Obfrau Gertraud Grabmann in einer ersten Reaktion.
Feststellen lässt sich aus heutiger Sicht, dass in den vergangenen Wochen durch den von einzelnen EU-Mitgliedsstaaten aufgebauten Druck wesentliche Änderungen im Entwurf realisiert werden konnten. Österreich war eines jener Länder, die hier einen großen Anteil daran hatten, indem sie bis zuletzt ihre Zustimmung zu einem schlechten Kompromiss verweigert und deutliche Verbesserungen eingefordert haben.
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