Bio im ÖPUL ab 2023
Am 22. Dezember 2021 haben die Regierungsparteien in einer Pressekonferenz die Einigung auf die konkrete Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 in Österreich verkündet. Das Landwirtschaftsministerium hat den GAP – Strategieplan, in dem die Ausgestaltung der nächsten Förderperiode festgelegt ist, am 30. Dezember 2021 an die Europäische Kommission übermittelt. Diese wird das Dokument begutachten und hat drei Monate Zeit um den Mitgliedsstaaten eine erste Rückmeldung dazu zu geben. Voraussichtlich Mitte 2022 wird ein genehmigtes Programm vorliegen. Der genehmigte GAP – Strategieplan wird ab 1.1.2023 umgesetzt. Dann wird auch das neue ÖPUL starten.
Bio-Maßnahme modular aufgebaut
Vorgesehen ist entgegen den ursprünglichen Plänen nun doch eine eigene Bio-Basismaßnahme. Wie das gelingen konnte lesen Sie hier. Die Bio-Maßnahme ist mit fast allen weiteren ÖPUL-Maßnahmen wie z.B. Begrünung, Heuwirtschaft oder Weide kombinierbar. Neu ist, dass die Bio-Maßnahme modular aufgebaut ist. Um die Prämie im Basismodul zu bekommen müssen zu den Vorgaben der EU-Bio Verordnung zusätzlich auch die Auflagen der UBB eingehalten werden. Auf dem Basismodul aufbauend, können optionale einjährige Module, zum Beispiel für den Erhalt von Landschaftselementen oder förderungswürdige Kulturen beantragt werden.
Ausführliche Informationen zu Bio – Basismodul, optionalen Modulen und kombinierbaren Maßnahmen finden Sie hier.