Bio-Kontrollkostenzuschuss nicht vergessen: Zahlung beantragen!
Umsteller auf biologische Wirtschaftsweise oder Hofübernehmer von einem Bio-Betrieb konnten den Bio-Kontrollkostenzuschuss in der ÖPUL-Programmperiode 2014-2020 über die Vorhabensart 3.1.1. (Teilnahme an Lebensmittel-Qualitätsregelungen) beantragen und gefördert werden. Im einmaligen Förderantrag, wurden die gesamten Kontrollkosten für fünf Jahre angeben.
Es ist jedoch pro jährlicher Kontrolle ein Zahlungsantrag zu stellen! Im Laufe der Jahre kann dies natürlich leicht vergessen werden, was jedoch Schade ist, da der Fördersatz 80 Prozent der bezahlten „netto“ Bio-Kontrollkosten ausmacht. Eine Unterbrechung für ein Jahr oder mehrere Jahre ist möglich. Es sind in der Programmlaufzeit max. 5 Anträge bzw. Auszahlungen des Kontrollkostenzuschusses zulässig. Beizulegen sind die Rechnung der Kontrollstelle über die Flächenkontrollkosten und den Grundbeitrag im Original, die Überweisungsbestätigung (Kontoauszug oder Umsatzliste) des bezahlten Betrages an die Kontrollstelle und eine Kopie des Kontrollvertrages.
Das Formular „Zahlungsantrag“ findet sich unter folgendem Link:
www.ama.at/Formulare-Merkblaetter#2053
Hinweis Bearbeitungszeiten Anträge für Ausnahmen
Die Bio-Betriebe werden darauf hingewiesen, dass die Bearbeitungsdauer für die Genehmigung einer Ausnahme per Bescheid bei der Abteilung 5 – Lebensmittelaufsicht z.B. für konventionelle Zukäufe von Tieren oder fallweise Eingriffe an Tieren, etc. einige Zeit in Anspruch nimmt. Deshalb sind die Ansuchen möglichst zeitgerecht und vorausschauend zu stellen. Inklusive des Ermittlungsverfahrens ist für Ausnahmegenehmigungen, die von der Abteilung Gesundheit und Recht per Bescheid erledigt werden müssen, eine Bearbeitungszeit von mindestens 10 – 15 Arbeitstagen einzuplanen.
Bei Fragen hilft Ihnen das Biozentrum Kärnten sehr gerne weiter.