Biodiversitäts- und Fruchtfolgerechner für BIO AUSTRIA Betriebe

© BIO AUSTRIA/Marlene Wolfsteiner

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Häufig gestellte Fragen:

Müssen die Biodiversitäts- und Fruchtfolgeleistungen jährlich erhoben werden?

Ja, nach erstmaliger Erhebung der Biodiversitäts- und Fruchtfolgeleistungen müssen diese jährlich bis zum 31.12 aktualisiert werden. Dafür müssen Sie aber die Fragebögen nicht neu ausfüllen. Die Aktualisierung kann durch den Import der AMA Daten erfolgen oder Sie laden Ihren zuletzt ausgefüllten Fragebogen hoch und nehmen dort die Änderungen vor.

Kann ein bereits online ausgefüllter und gespeicherter Fragebogen noch einmal geändert werden?

Ja, Sie müssen nicht wieder von vorne anfangen, sofern Sie die Dateneingabe gespeichert haben. Wenn Sie in den Online-Rechner einsteigen, wählen Sie die Funktion „letzten ausgefüllten Fragebogen übernehmen“ aus. Sie können Ihre Daten überprüfen, ergänzen und neuerlich abspeichern.

Können die Betriebsdaten aus dem Mehrfachantrag in die Rechner übernommen werden?

Ja, das ist möglich. Die Daten der AMA werden zweimal jährlich Juli und Oktober eingespielt. Der Betrieb muss jedoch vorher der Datenübertragung zustimmen:

Wie werden die Richtlinien kontrolliert?

Im Rahmen der jährlichen BIO AUSTRIA Kontrolle wird abgefragt, ob die Selbstevaluierung Biodiversität und zur Fruchtfolge gemacht wurde. Das führt zu keinen zusätzlichen Kosten. Zusätzlich werden bei etwa fünf Prozent der Betriebe Stichproben gemacht. Hier wird geprüft, ob und wie die angegebenen Maßnahmen umgesetzt werden. Diese Stichprobenkontrollen werden erst nach endgültiger Implementierung der Richtlinie beginnen.

Werden meine Daten an Externe weitergegeben?

Nein, die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern nur intern zur Absicherung der Richtlinie und anonymisiert für Statistiken verwendet.

Werden für die Biodiversitätsmaßnahmen laut ÖPUL 2023 auch Punkte vergeben?

Ja, jede Biodiversitätsleistung laut ÖPUL 2023 ist auch im Rechner abgebildet und wird mit Punkten bewertet.

Was passiert wenn ich die Punkte nicht erreiche?

In diesem Fall kontaktieren Sie die Bio-Beratung in Ihrem Bundesland.

Berater:innen für Ihre Fragen

Fragen rund um die Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität bzw. zum Ausfüllen des Rechners beantworten gerne Ihre BeraterInnen in den Bundesländern.
Die Ansprechpersonen finden Sie hier.