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Politische Arbeit ist das Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich, heißt es. 2021 war diesbezüglich ein sehr herausforderndes Jahr, neben der neuen EU-Bio-Verordnung hat uns das politische Lobbying zum nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik enorm gefordert. Dieser legt u.a. fest, wie im Agrarumweltprogramm ÖPUL die Biolandwirtschaft bis 2027 unterstützt wird.
Ursprünglich hatte das Landwirtschaftsministerium vorgesehen, die Bio-Maßnahme als Gesamtes abzuschaffen. Als Ersatz wurden einzelne Maßnahmen im neuen Modulsystem als ausreichend angesehen. Zum Planungsstand Sommer 2020 waren als Ersatz für die Bio-Maßnahme nur die UBB und ein Bio-Zuschlag vorgesehen, nicht einmal eine Verzichtsmaßnahme war geplant. BIO AUSTRIA ist gegen diese Pläne von Anfang an vehement aufgetreten.
Bio als eigene Maßnahme
Dank unseres Einsatzes ist es gelungen, dass Bio ein angemessener Platz im ÖPUL zugestanden wird und die ursprünglich vorhandenen Zugangsbarrieren für Bio-Betriebe zu manchen Top-ups beseitigt werden konnten. Als im Oktober 2021 bekannt wurde, dass im neuen ÖPUL Bio doch als eigene Maßnahme bestehen bleibt, schreibt Christoph Gruber im Kärntner Bauer: „Das Bohren harter Bretter hat sich für BIO AUSTRIA (…) gelohnt“.
Erklärtes Ziel des Landwirtschaftsministeriums für das neue ÖPUL ist es, die bestehenden Maßnahmen flexibler und leistungsbezogener zu gestalten. Dies soll durch das Modulsystem erreicht werden, in dem zusätzlich zu einer Biomaßnahme ergänzende Module gewählt werden können. Wer mehr Umweltleistungen – mehr Biodiversität, mehr Gewässerschutz, mehr Tierwohl, mehr Klimaschutz erbringt, soll auch eine höhere Abgeltung erhalten, wird seitens des Landwirtschaftsministeriums betont.
Unbestritten ist, Bio-Landwirtschaft leistet bei all diesen Themen viel. Die wissenschaftliche Auswertung des Forschungsinstituts für Biologischen Landbau (FiBL) Österreich bestätigt: österreichische Biohöfe schneiden in Sachen ökologischer Nachhaltigkeit hervorragend ab. „Die Entscheidung der Regierungsparteien, dass Biobäuerinnen und Biobauern für die Bio-Basismaßnahme künftig mehr Auflagen einhalten müssen, dafür aber die Prämie niedriger ausfallen soll als im aktuellen ÖPUL, bleibt gerade im Hinblick auf das genannte Leistungsprinzip völlig unverständlich“, bekräftigt einmal mehr Bundesobfrau Gertraud Grabmann.
BIO AUSTRIA erreicht Verbesserungen für Bio
Zentrales Ziel von BIO AUSTRIA war es immer, ein möglichst gutes Gesamtpaket für die Mitglieder zu erreichen. Neben der eigenen Biomaßnahme wurden eine Reihe weiterer Verbesserungen erwirkt. So wird es etwa die bereits totgesagte Feldgemüseprämie in angepasster Form wieder geben. Die Umbruchsfristen für die nun verpflichtend anzulegenden Biodiversitätsflächen wurden dahingehend angepasst, dass die Eingliederung in die Fruchtfolge erleichtert wird. Im Tierwohlbereich (Weide, Stallhaltung Rinder und Schweine) gab es ebenfalls positive Veränderungen, auch der Bio-Bonus von 5 % in der Invest-Förderung wird nun doch wieder angeboten (Details siehe Kasten).
Interessensvertretung durch Verband ist wichtig
„Zählt das Erreichte oder reicht das Erzählte?“ hat Alfred Dorfer in einem seiner Kabarettprogramme gefragt. Wir sind der Überzeugung, es zählt für jeden einzelnen Betrieb das, was letztlich ankommt an Abgeltung für die erbrachten Leistungen.
Durch die Kürzung der Basisprämie entsteht für Biobetriebe ein Startnachteil, das steht außer Frage. Je nach betrieblicher Situation bietet das neue Programm die Chance zusätzliche Abgeltungen zu erhalten. Es entstehen allerdings auch zusätzlicher bürokratischer Aufwand und Einbußen, z. B. weil Biodiversitätsflächen aus der Ertragsproduktion genommen werden müssen. „Wie sich Bio in den nächsten Jahren weiter entwickeln wird, hängt vermutlich stark von der Marktentwicklung ab“, ist Landesobmann Hannes Liebl überzeugt. Daher begrüßen wir die Schaffung eines eigenen Invest-Topfes für die Verarbeitung und Vermarktung von Bio-Erzeugnissen. Und die Beratungs- und Bildungsangebote so zu gestalten, dass unsere Mitgliedsbetriebe die Möglichkeiten, die das neue Modulsystem bietet, optimal nutzen können, ist eine Aufgabe, die wir gerne annehmen.
„Dass wir die ursprünglich für Bio ungünstigen Pläne vereiteln und viele wichtige Verbesserungen erreichen konnten, zeigt, dass die Interessensvertretung durch den Verband wichtiger ist, denn je“, resümiert Gertraud Grabmann.
Kastentext:
Das Bohren harter Bretter hat sich gelohnt. Durch den Einsatz von BIO AUSTRIA konnten u. a. folgende Verhandlungserfolge erzielt werden:
Allgemein
Volle Kombinierbarkeit von Bio mit Maßnahmen wie Begrünungs- und Erosionsschutz-Maßnahmen, Tierwohl-Maßnahmen inkl. Weide und Heuwirtschaft
Wiedereinführung des bereits gestrichenen Bio-Bonus von 5 % in der Invest-Förderung
Schaffung eines eigenen Invest-Topfes für die Verarbeitung und Vermarktung von Bio-Erzeugnissen
Ackerbau
Anpassung der Umbruchsfrist auf Biodiversitätsflächen für nachfolgende Winterungen und Zwischenfrüchte (bringt leichtere Eingliederung in die Fruchtfolge)
Einführung einer Untersaatenprämie mit Bio-Zuschlag im Rahmen der Maßnahme Erosionsschutz
Fortbestand einer Feldgemüse-Prämie für ausgewählte Kulturen gesichert (200 € Zuschlag auf Bio-Basisprämie Acker)
Erhöhung der Dotierung des Top-ups für zusätzliche Biodiversitätsflächen von 245 € auf 300 €
Grünland und Tierwohl
Höhere Prämie bei Kombination der Maßnahme Stallhaltung Rinder mit der Weide-Maßnahme als in der letzten Periode
Tierschutz-Weide: Neben den 120 Weidetagen auch Möglichkeit zur Beantragung von 150 Weidetagen individuell nach Tierkategorien
Maßnahme Stallhaltung Schweine:
Wesentliche Erhöhung der Basisprämie für Ferkel (von 70 € auf 180 €/GVE bzw. von 70 € auf 250 €/GVE für ausschließlich unkupierte Ferkeln)
Erhöhung der Basisprämie für Zuchtsauen und gedeckte Jungsauen (von 70 € auf 80 €)
Auch Betrieben mit Freilandhaltung steht der Zugang zu der Maßnahme nun offen
Dauerkulturen
Geplante Abwertung von Bio-Dauerkulturen abgewendet und Hektarprämie von 700 €/ha für Obstkulturen und Wein sichergestellt
Top-up für den Einsatz von Pheromonen im Erosionsschutz auch für Biobetriebe zugänglich