Fauler Kompromiss zu Gentechnik

Veröffentlicht am 24. April 2025
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Die Mitgliedstaaten der EU haben sich nach langen Verhandlungen auf eine Position zur Neuen Gentechnik geeinigt. Was muss jetzt passieren, um die Gentechnik-freie Landwirtschaft zu schützen?

In einer nicht öffentlichen Sitzung hat der „Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (AStV) am 14. März einen folgenschweren Beschluss gefällt: Mit qualifizierter Mehrheit wird – gegen die Stimme Österreichs – eine Verhandlungsposition zu neuer Gentechnik verabschiedet.

20 Monate sind vergangen seit uns die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Deregulierung aufgetischt hat. Nun ist der Weg frei für sogenannte „Trilog“-Verhandlungen, um eine Einigung zwischen Europäischer Kommission, Rat der EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament zu erreichen.

Dem Vorschlag der Europäischen Kommission nach soll ein Großteil der mit neuer Gentechnik erzeugten Pflanzen von einer verpflichten Risikoprüfung und Kennzeichnung ausgenommen werden. Das Verbot für den Anbau von Gentech-Pflanzen in der biologischen Landwirtschaft ist unstrittig, doch außer einem Register für Saatgut soll neue Gentechnik entlang der Wertschöpfungskette nicht erkennbar sein. Die Verantwortung und Kosten werden daher von den Gentechnologie-Konzernen auf die Gentechnik-frei Landwirtschaft abgewälzt. Der aktuelle Beschluss der Mitgliedstaaten hält dem wenig entgegen und wird nichteinmal seinen eigenen Ansprüchen gerecht: Zwar bekennt man sich zu Koexistenz-Maßnahmen, doch keine Rechtsbestimmung sichert diese ab. Und trotz breiter Kritik an Pflanzen-Patenten ist keine praktikble Lösung gegen Patentstreitigkeiten vorgesehen.

Die Position des Rates gefährdet Bäuerinnen, Bauern, Züchter:innen und die Lebensmittelwirtschaft und verwehrt den Konsument:innen ihr Recht auf Wahlfreiheit. BIO AUSTRIA fordert: Das Europaparlament hat sich bereits für Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ausgesprochen und muss im Trilog sicherstellen, dass diese Forderung auch umgesetzt wird. Der Rat der Mitgliedstaaten muss Koexistenz-Maßnahmen für alle Gentech-Pflanzen rechtlich verbindlich verankern. Nur so kann der misslungene Kompromiss im Trilog repariert werden.

Kontakt

  • Mag. Thomas Fertl

    BIO AUSTRIA, Leitung Agrarpolitik und Internationale Beziehungen
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