Gentechnik regulieren – Bio-Pflanzenzüchtung fördern!
Die Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission das Gentechnik-Recht zu verwässern, laufen auf Hochtouren. Vorsorgeprinzip, Transparenz und Wahlfreiheit müssen vehement verteidigt werden, damit sie nicht den Interessen der Gentech-Lobby geopfert werden.
Am 5. Juli 2023 hat die Europäische Kommission eine Gesetzesinitiative dazu vorgelegt, wie in Zukunft „Neue Gentechniken“ (New Genomic Techniques, NGTs) EU-weit geregelt werden sollten. Würde dieser Vorschlag so umgesetzt, dann wären die allermeisten Anwendungen dieser Gentechniken in Zukunft von der verpflichtend Risikobewertung sowie Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ausgenommen. Wir haben in der August-Ausgabe der BIO AUSTRIA Zeitung darüber berichtet.
Geschwindigkeit vor Qualität?
Ob und wie der Vorschlag schließlich umgesetzt wird, darauf müssen sich das Europaparlament, der Rat der Mitgliedstaaten und die EU-Kommission in einem vorgegebenen Verfahren einigen (siehe Grafik). Aktuell versuchen sich das Europaparlament und der Agrarministerrat jeweils auf eine Position zu einigen, auf deren Grundlage in der Folge alle drei Institutionen im sogenannten Trilog einen Kompromiss verhandeln sollen. Spanien hält derzeit den Vorsitz im Rat der Mitgliedstaaten und will auf Biegen und Brechen noch im Dezember einen entsprechenden Beschluss fassen. Dies obwohl eine Vielzahl grundsätzlicher Fragen noch nicht angemessen diskutiert, geschweige denn gelöst werden konnten – darunter die Wahlfreiheit und Koexistenz mit der gentechnikfreien Produktion.
Verletzung des Vorsorgeprinzips
Ein Rechtsgutachten des Berliner Rechtsanwalts Georg Buchholz im Auftrag der deutschen Bundestagsfraktion ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vorschlag der EU-Kommission Pflanzen, die durch NGT erzeugt wurden, normaler Züchtung gleichzusetzen und aus dem europäischen Gentechnikrecht auszunehmen, sowohl EU- als auch internationales Recht verletzt. Laut den Gutachtern wären die Pläne unvereinbar mit dem im EU-Grundlagenvertrag festgeschriebenen Vorsorgeprinzip sowie mit dem internationalen „Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit“, das zu einer einzelfallbezogenen Risikoprüfung von Genetisch Veränderten Organismen (GVO) verpflichtet.
NGT-Verbot absichern
Im Vorschlag der Europäischen Kommission ist ein Verbot für Neue Gentechnik in der biologischen Produktion verankert. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, auch wenn offen bleibt wie dieses Verbot umgesetzt werden soll. In ihrem Entwurf für die Position des Europaparlaments hat die Berichterstatterin des Umweltausschusses Jessica Polfjärd (Europäische Volkspartei) vorgeschlagen, dieses Verbot zu streichen und dies damit begründet, dass das Verbot weder Wissenschafts-basiert, noch politisch gerechtfertigt sei. Jan Plagge, Präsident des europäischen Bio-Dachverbands IFOAM Organics Europe hat das Europaparlament postwendend dazu aufgefordert, das Verbot aller NGTs in der Bio-Landwirtschaft aufrechtzuerhalten: „Die überwiegende Mehrheit der Bio-Branche hat sehr klar und deutlich gefordert, den Bio-Produktionsprozess frei von NGT zu halten. Das Verbot aller NGTs in der ökologischen Produktion gibt Bio- und gentechnikfreien Erzeugern die Wahlfreiheit, Produkte ohne Gentechnik anzubauen“, so Plagge. Die Abstimmung über die Position des Europaparlaments soll voraussichtlich im Jänner erfolgen.
BIO AUSTRIA Forderungen
Gemeinsam mit der Europäischen Bio-Bewegung fordert BIO AUSTRIA das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot von NGT in Bio aufrecht zu erhalten und darüber hinaus sicherzustellen:
- Verpflichtende Identifikation und Rückverfolgbarkeit von NGT entlang der Wertschöpfungskette
- Harmonisierter Rahmen für verpflichtende Koexistenz-Maßnahmen inklusive der Möglichkeit für nationale Anbauverbote
- Haftungsregelungen und Entschädigungsfonds: Kosten und Risiken dürfen nicht vom Verursacher auf den Gentechnik-freien Sektor ausgelagert werden.
- Bio-Pflanzenzüchtung als gentechnikfreien Innovationspfad fördern
Österreichs Regierung gefordert
Der in der Bundesregierung federführend für NGT zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch will das Vorsorgeprinzip einhalten und eine klare Kennzeichnung: „Es darf keine Gentechnik durch die Hintertür geben. Hierfür sind die drei Grundpfeiler Vorsorgeprinzip, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht essentiell“, so Bundesminister Rauch. Auch Norbert Totschnig, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft will keine Gentechnik auf Österreich Äckern und bekennt sich zur Gentechnik-freien Produktion. Die Entscheidung über die Zukunft der Gentechnik-freien Produktion wird allerdings auf EU-Ebene getroffen. BIO AUSTRIA erwartet sich daher von der Österreichischen Bundesregierung proaktives Engagement für europäische Allianzen. Denn jeder einzelne Mitgliedstaat, der sich der österreichischen Position anschließt, kann entscheidend sein über den Ausgang der Verhandlungen in den nächsten Wochen und Monaten.