Information zur Sozialversicherung für Nebenerwerbslandwirte

© Bio Ernte Steiermark
Foto: © BIO AUSTRIA
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Durch die neuen Einheitswerte wird es zu einer Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge kommen.


BIO AUSTRIA-Mitglieder, die bei mehreren gesetzlichen Sozialversicherungsträgern (z. B. ASVG, GSVG und BSVG) Beiträge zahlen, könnten dadurch vermehrt die Höchstbeitragsgrundlage überschreiten. Diese Nebenerwerbslandwirte erhalten auf Antrag bei der SBV die Beiträge über der Höchstbeitragsgrundlage für die letzten drei Jahre rückerstattet. ASVG-Versicherten und GSVG-Versicherten werden sowohl Pensionsbeiträge, als auch Krankenversicherungsbeiträge rückerstattet, Beamten lediglich die Krankenversicherungsbeiträge.
Dann wird der verringerte Beitrag automatisch von der SVB vorgeschrieben.

Für die Berechnung der SV-Beiträge kann beispielsweise der LK-Sozialversicherungsrechner im Agrarnet-Oberösterreich verwendet werden.

Eine weitere Infoquelle ist die SVB-Homepage zur Höchst-Beitragsgrundlage (derzeit € 5.810,- monatlich in der Bauernversicherung).

www.svb.at