Kompostverordnung

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Bio-Betriebe, die betriebsfremdes organisches Material übernehmen und kompostieren, sind verpflichtet die Vorgaben aus der Kompostverordnung einzuhalten.

Ausgenommen von den Bestimmungen der Kompostverordnung sind Komposthersteller, die in Summe nicht mehr als 150 m³ pro Jahr inklusive Siebreste produzieren, wenn dieser fast ausschließlich für den Eigenbedarf hergestellt wird und nicht mehr als 50 m³ mittels Direktabgabe in den Verkehr gebracht wird. Diese Ausnahmeregelung gilt aber nicht, wenn Haushaltsabflälle aus kommunaler Sammlung übernommen werden.