Maßnahmenkatalog für die biologische Produktion veröffentlicht
Zum ersten Mal in der Geschichte der biologischen Produktion sind die Maßnahmen die nach diversen Unregelmäßigkeiten und Verstößen gesetzt werden, öffentlich zugänglich.
Mit 1. Jänner 2016 ist das Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten (kurz EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz) in Kraft getreten. Artikel 1 § 5 schreibt darin die Ausarbeitung und Genehmigung eines gemeinsamen, einheitlichen Maßnahmenkataloges, in Bezug auf die Bio-Vorschriften für die Verwendung bei der Biokontrolle vor.
Der Maßnahmenkatalog dient zur Sicherstellung der Vermarktung von verordnungskonformen Erzeugnissen aus biologischer Produktion. Es werden dabei jene Unregelmäßigkeiten und Verstöße beschrieben, die den Status als Bio-Produkt oder Umstellungsprodukt beeinträchtigen. Gleichzeitig wird beschrieben, wann es zu einer Entfernung des Hinweises auf die biologische Produktion von der gesamten betroffenen Partie/Erzeugung oder zur befristeten Untersagung der Vermarktung von Bio-Erzeugnissen mit dem Bezug auf die biologische Produktion kommt.
So wird, unter anderem, darin die Verwendung nicht-biologischer Futtermittel bzw. unerlaubter Komponenten, die Verabreichung von chemisch-synthetischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika ohne tierärztliche Verschreibung, der nicht-richtlinienkonforme Tierzukauf, nicht richtlinienkonforme Haltung, aber auch biologische Vermarktung von nicht-biologischen Produkten, geregelt.
Dieser Maßnahmenkatalog wird seit Monaten in Arbeitsgruppen des Kontrollausschusses, der aufgrund des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes eingerichtet wurde, ausgearbeitet. Am 1.1.2018 treten die Bestimmungen im Maßnahmenkatalog österreichweit in Kraft. Das heißt, jede in Österreich zugelassene Bio-Kontrollstelle muss sich an den Maßnahmenkatalog halten, womit ein einheitliches Vorgehen bei der Kontrolle und Zertifizierung gewährleistet wird. Somit ist es möglich, offiziell einzusehen, welche Maßnahmen bei verschiedenen Verstößen eintreffen.
Die Dokumente die vom Kontrollausschuss ausgearbeitet worden und von den Kontrollstellen umzusetzen sind, sind unter folgendem Link einsehbar.