Maul- und Klauenseuche

Angesichts der aktuellen MKS-Ausbrüche in Ungarn und der Slowakei und auf Basis einer aktuellen Risikoeinschätzung der AGES hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMA SGPK) in einer Verordnung weitere Schutzmaßnahmen beschlossen.
Neue Maßnahmen laut Verordnung
- Das bestehende Importverbot für frisches Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist, Wildbret und Jagdtrophäen wird auf Stroh und pflanzliche Futtermittel aus betroffenen Ländern ausgedehnt.
- Alle Tierhaltungsbetriebe sind angehalten, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen, darunter etwa Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen.
- Betriebe sind verpflichtet, Besuchsprotokolle über betriebsfremde Personen in Stallanlagen zu führen. Im Falle eines Ausbruchs hilft dies den Behörden, rasch die Ansteckungskette nachzuverfolgen.
- Transportunternehmen – u.a. im Bereich der Milcherfassung – sind zur Einhaltung höchster Hygienestandards verpflichtet.
- Tiere aus der erweiterten Sperrzone dürfen grundsätzlich nicht verbracht werden. Eine Ausnahme ist nur bei negativem Testergebnis und behördlicher Genehmigung zulässig (EU-Vorgabe).
- Landesbehörden können Fahrzeuge anhalten und desinfizieren.
- Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. Mai 2025 – parallel zu den aktuellen Grenzschließungen.
Bereits bestehende Maßnahmen bleiben vollumfänglich aufrecht
- Einfuhrverbot für lebende Tiere empfänglicher Arten, frisches Fleisch, Rohmilch, Gülle, Mist, Wildbret und Jagdtrophäen aus Ungarn und der Slowakei.
- Einrichtung von Sperrzonen in betroffenen Gebieten in Österreich.
- In der Überwachungszone erfolgt eine wöchentliche flächendeckende Beprobung aller Betriebe.
- In der erweiterten Sperrzone werden risikobasierte Untersuchungen nach Stichprobenplan durchgeführt.
- Verbot von Märkten, Tierschauen und ähnlichen Veranstaltungen in beiden Zonen.
- Vollständiges Jagdverbot in der Überwachungszone.
Besuchsprotokoll
Betriebsfremde Personen, die das Stallgebäude betreten, müssen mit Namen und Adresse der Person sowie mit dem Datum des Besuchs in einem Besuchsprotokoll erfasst werden. Diese Dokumentation ist wichtig, um bei einem möglichen Krankheitsausbruch am Betrieb mögliche Weiterverbreitungswege rasch nachvollziehen und diese eindämmen zu können. Als „betriebsfremd“ zählen beispielsweise auch die Tierärztin/der Tierarzt, Lieferantinnen/Lieferanten, Milchwagenfahrerinnen/Milchwagenfahrer, Kundinnen und Kunden von Direktvermarktung, usw. Betreten Personen das Stallgebäude öfter, reicht eine einmalige Angabe von Namen und Adresse aus. Die Aufzeichnungen sind 30 Tage lang aufzubewahren und der Behörde auf Verlagen vorzulegen.
Risikoabschätzung
Zudem ist jeder Betrieb gemäß der Verordnung verpflichtet, eine „Risikoabschätzung“ betreffend Biosicherheitslage am Betrieb durchzuführen. In der Risikoabschätzung sind betriebsinterne Vorkehrungen zu beschreiben, um die Verbreitung bzw. den Eintrag von ansteckenden Krankheiten, im aktuellen Fall der Maul- und Klauenseuche, bestmöglich zu verhindern. Als Basis für die Risikoanalyse können die Checklisten aus den LFI-Biosicherheitsbroschüren genutzt werden. Werden im Zuge dieser Evaluierung Verbesserungsmöglichkeiten erkannt, so sind diese bestmöglich umzusetzen, um den eigenen Bestand bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen.
Diese Risikoabschätzung ist der Behörde auf Nachfrage vorzuweisen.
Die Checklisten zur Risikoabschätzung sowie Informationen zu bereits durchgeführten Untersuchungen, Polizeiliche Maßnahmen im grenznahen Raum und aktuell geschlossenen Grenzübergängen gibt es auf der Homepage der Landwirtschaftskammer (LK):
www.lko.at/neue-verordnung-gegen-maul-und-klauenseuche-erlassen-04-april
Aktuelles zur Weide
Durch die aktuelle Lage betreffend Maul- und Klauenseuche gilt für die Bio-Betriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone Folgendes:
Die Bio-Betriebe können grundsätzlich die Tiere auf die Weide schicken, aber in der Überwachungszone/weiteren Sperrzone muss sichergestellt sein, dass sie keinen Kontakt mit anderen gehaltenen Tieren gelisteter Arten haben und bestmöglich vor dem Kontakt mit wildlebenden Tieren gelisteter Arten geschützt sind.
Können die Betriebe diesen Kontakt nicht mit Sicherheit unterbinden, wird empfohlen, die Tiere nicht auf die Weide zu schicken und im Stall zu belassen.
Für die Bio-Betriebe in der Überwachungszone bzw. weiteren Sperrzone ist somit die Weidepflicht bis auf Widerruf ausgesetzt.
Falls die Tiere im Stall verbleiben, ist dies entsprechend zu dokumentieren.
Aktuelle Informationen bzw. eine Übersichtskarte zu den jeweiligen Zonen gibt es hier:
- www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/mks
- www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/maul-und-klauenseuche

Die Aufzeichnung des ausführlichen Webinars vom TGÖ (Tiergesundheitsdienst Österreich) zur MKS gibt es hier:
Desinfektions- und Reinigungsmittel
Zur Desinfektion im Stall- und Wirtschaftsgebäude dürfen ausschließlich BIO-taugliche Desinfektionsmittel eingesetzt werden.
Basierend auf einer Information der Landwirtschaftskammer (01.04.2025) sind beispielsweise folgende Mittel dafür geeignet:
- AGACID 5+
- DESINTEC® – Peroxx Liquid
- Lerasept® Aktiv
Außerhalb des Stall- und Wirtschaftsgebäudes dürfen auch alle nicht-BIO-tauglichen Desinfektionsmittel eingesetzt werden (z.B. Desinfektionswanne für Schuhe, Desinfektion von Fahrzeugen etc.).
Allgemeine Information zur MKS
Seit Jahresbeginn 2025 ist die Maul- und Klauenseuche wieder ein Thema. Zuletzt gab es am 4. April zusätzlich zu den bisher bestätigten Ausbrüchen in Ungarn, der Slowakei und in Deutschland einen neuen Fall in der Slowakei. In allen Fällen wurden sämtliche Tiere des betroffenen Betriebs und jene der Nachbarbetriebe vorsorglich gekeult und Schutz- sowie Überwachungszonen um die Ausbruchsstätten eingerichtet.
Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass die Seuche nach Österreich eingeschleppt wurde. Um einen Ausbruch in Österreich weiterhin zu vermeiden, werden Tierhalterinnen und Tierhalter ausdrücklich aufgefordert, strikt auf Bio-Sicherheitsmaßnahmen zu achten.
Steckbrief Maul- und Klauenseuche (MKS)
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die durch das MKS-Virus ausgelöst wird. Das MKS-Virus ist nahezu weltweit verbreitet und meldepflichtig.
Betroffen sind
- alle Paarhufer wie Rinder, Büffel, Schweine, Ziegen und Schafe
- wildlebende Paarhufer wie Wildschweine, Rehe, Hirsche aber auch Giraffen, Antilopen oder Kamele
- Menschen können sich anstecken, in der Regel kommt es aber zu keiner Erkrankung
Pferde sind für die Maul- und Klauenseuche nicht empfänglich.
Übertragen wird die Seuche durch
- direkten Kontakt mit infizierten Tieren
- deren Produkte (Milch, Fleisch, Samen, …)
- Ausscheidungen infizierter Tiere
- kontaminierte Gegenstände (z.B. Schuhsohlen)
- Zudem kann das Virus über die Luft (bis zu 60 km über Land!) übertragen werden
Symptome
Erste Symptome zeigen sich 2 bis 14 Tage nach einer Ansteckung. Bei betroffenen Tieren kommt es zu einer Blasenbildung (sogenannte Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen. Hinzu kommen Fieber, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit, Rückgang der Milchleistung, Schmerzen.
Oftmals ist die gesamte Herde betroffen. Die Todesrate kann bei Jungtieren 20% und mehr betragen, während sie bei erwachsenen Tieren gering ist.
Behandlung/Vorbeugung
Eine prophylaktische Impfung ist in der gesamten EU verboten. Behandlungsmöglichkeiten für erkrankte Tiere gibt es keine. Wird das MKS-Virus in einem Betrieb nachgewiesen, müssen alle sich dort befindlichen Klauentiere getötet werden.
- Schutz- und Überwachungszonen in Österreich:
www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten - weiteren Informationen MKS:
www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/Tiere
Maßnahmen zur Bio-Sicherheit
- Einrichtung einer Hygieneschleuse vor dem Stall (Handwaschmöglichkeit mit Seife und Desinfektionsmittel)
- Stallstiefel regelmäßig waschen
- Zutritt betriebsfremder Personen nur mit betriebseigener oder Schutzkleidung (Overall, Stiefel, Haube, Handschuhe, …)
- Gerätschaften nicht ohne gründliche Reinigung und Desinfektion für mehrere Produktionsbereiche oder gar Betriebe verwenden (Werkzeug, Schaufeln, (Stall)Stiefel, Instrumente, Klauenstand, Klauenmesser, Nutzfahrzeuge, …)
- Beim Zukauf von Tieren auf strenge Quarantänemaßnahmen achten (min. 4-6 Wochen für Zukaufstiere)
- Nur Tiere aus bekannten Beständen mit gesichertem Gesundheitsstatus zukaufen
- Spermazukauf nur von Besamungsstationen mit abgesichertem Tiergesundheitsstatus
Weitere Informationen zur Bio-Sicherheit gibt es hier.
Anforderungen Quarantänebereich
Quarantänebereich in einem abgesonderten Stallbereich, Zugang nur von außen möglich, nicht über den Stall mit dem bestehenden Bestand -> Ansteckungsgefahr!
- Be- und Entlüftung von bestehendem Bestand getrennt
- Entmistung von bestehendem Bestand getrennt
- Eigene Kleidung (inkl. Schuhe!) für den Quarantänebereich
Weitere Informationen zum Quarantänestall gibt es hier.