„Nachhaltiges bzw. Entwaldungsfreies Soja“ – neue Vorgaben ab Ernte 2024
Seit dem 01.01.2024 ist im AMA-Gütesiegel und dem deutschen QS-System nur mehr „nachhaltiges“ Soja erlaubt. Ab der Ernte 2024 müssen Bäuerinnen und Bauern, die konventionelle oder Bio-Sojabohnen an Aufkäufer liefern, die Einhaltung zusätzlicher sozialer und ökologischer Anforderungen bestätigen. Das gilt dann, wenn die Aufkäufer mit „nachhaltiger bzw. entwaldungsfreier“ Ware handeln.
Wird an Aufkäufer verkauft, die nicht mit „nachhaltiger bzw. entwaldungsfreier“ Ware handeln, ist diese Bestätigung nicht notwendig.
Wenden Sie sich bitte an ihren Aufkäufer, ob die AACSplus-Bewirtschafterbestätigung notwendig ist!
Für Landwirtinnen und Landwirte, die Sojabohnen an Aufkäufer liefern, die mit „nachhaltiger bzw. entwaldungsfreier“ Ware handeln und das AMA-System nutzen, gilt folgendes:
Es ist eine AACSplus-Bewirtschafterbestätigung zu unterzeichnen, mit der die Einhaltung zusätzlicher sozialer und ökologischer Anforderungen (FEFAC-Kriterien), allgemeinen Fördervorgaben und deren Kontrolle bestätigt werden. Die Kriterien sind auf Seite zwei der Bewirtschafterbestätigung sowie dem AACSplus-Merkblatt für Registrierte Bewirtschafter gelistet.
Die Dokumente sind abrufbar unter:
www.ama.at/fachliche-informationen/nachhaltigkeit/merkblaetter-und-formulare | |
AACSplus-Merkblatt für Registrierte Bewirtschafter: www.ama.at | |
Bewirtschafterbestätigung: www.ama.at |
Die Bestimmungen werden im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen durch die AMA bzw. Dritte kontrolliert.
Bei Fragen stehen unsere Ackerbau-Beraterinnen und Berater in den BIO AUSTRIA Büros gerne zur Verfügung.
Kontakt
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DI Doris Hofer M.A.
BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
Qualitätsmanagement Landwirtschaft, Richtlinien