Neu: Pensionsversicherung für Erntehelfer ab 2019
Seit 1. Jänner 2019 unterliegen ausländische Erntehelferinnen und Erntehelfer, die während der Erntezeit am Betrieb mitarbeiten, der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und somit der Vollversicherung.
Damit wurde die bisherige Ausnahmeregelung für diese Beschäftigungsgruppe aufgehoben. Ab Jahresbeginn sind nun Pensionsversicherungsbeiträge für Erntehelferinnen und Erntehelfer zu zahlen.
Entsprechend dem Ausländerbeschäftigungsgesetz werden die Personen im Rahmen von Kontingenten mittels Beschäftigungsbewilligung für eine kurzfristige Beschäftigung zugelassen, wobei ein Zeitraum von sechs Wochen nicht überschritten werden darf.
Gleich bleibt die Beantragung der Beschäftigungsbewilligungen beim Arbeitsmarktservice.