Zulassung von Nicht-BIO AUSTRIA Kraftfutter

Ähren
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Wenn ein BIO AUSTRIA Betrieb Bio-Kraftfutter zukauft, muss er sich an bestimmte Regeln halten. Nur so ist es möglich, den BIO AUSTRIA Standard für alle unsere Mitgliedsbetriebe zu stärken.

Die Herkunft der Bio-Futtermittel ist ein sehr sensibler Bereich. Daher möchte BIO AUSTRIA genau darauf achten, ob Bio-Kraftfuttermittel von BIO AUSTRIA Betrieben oder von EU-Bio-Betrieben (das sind Bio-Betriebe, die keinem Bio-Verband angehören, vormals auch Codex-Betriebe genannt) kommen. Um am BIO AUSTRIA Betrieb eine lückenlose Information und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, wird durch ein Zulassungsverfahren ein Zugang zu Kontrolldaten und Sanktionen von EU-Bio-Betrieben geschaffen. Das stärkt den BIO AUSTRIA Standard und erhöht die Sicherheit im Futtermittelbereich.

Regelung seit Juni 2017

Seit Juni 2017 gitl: BIO AUSTRIA Betriebe verwenden nur mehr folgende Bio-Kraftfuttermittel (Getreide, Mischfutter, Körnerleguminosen etc.):

  • Betriebseigenes Kraftfutter
  • Bio-Kraftfutter von einem BIO AUSTRIA Betrieb oder von Mitgliedern eines anderes Bio-Verbandes wie Demeter, Orbi, Erde&Saat
  • Erlaubtes BIO AUSTRIA Mischfuttermittel laut aktuellem Betriebsmittelkatalog
  • Zugelassenes BIO AUSTRIA Kraftfutter von EU-Bio-Bauern, Händlern (Lagerhaus, Mischfutterwerk etc.)

Der Verkäufer von EU-Bio-Kraftfutter, also der EU-Bio-Bauer oder Händler wie das Lagerhaus, stellt bei BIO AUSTRIA einen Antrag um Zulassung und gewährt somit Einblick in seine Kontrolldaten und Sanktionierungen. Die dafür notwendigen Formulare sind auf der BIO AUSTRIA Website unter www.bio-austria.at/formulare zu finden.

Worauf zu achten ist

Bei Bio-Kraftfutter von einem BIO AUSTRIA Betrieb oder einem anderem österreichischem Bio-Verband

Zusätzlich zum gültigen BIO AUSTRIA Zertifikat oder Verbands-Zertifikat muss auch auf der Rechnung/Lieferschein der jeweilige Hinweis angebracht sein wie zum Beispiel Bio-Weizen, BIO AUSTRIA oder Bio-Weizen, Demeter

Bei Bio-Kraftfutter von einem EU-Bio-Bauern

Der von BIO AUSTRIA genehmigte Zulassungsantrag muss gemeinsam mit dem aktuellen EU-Bio-Zertifikat vom Verkäufer an den BIO AUSTRIA Betrieb übergeben werden.

Weiters muss die zugelassene BIO AUSTRIA Ware auf der Rechnung/Lieferschein folgendermaßen gekennzeichnet sein: „Bio-xxx, zugelassene BIO AUSTRIA Ware“ wie zum Beispiel Bio-Gerste, zugelassene BIO AUSTRIA Ware.

Bei Bio-Kraftfutter von einem Händler wie dem Lagerhaus

Neben einem gültigen EU-Bio-Zertifikat muss die zugelassene BIO AUSTRIA Ware auf der Rechnung/Lieferschein folgendermaßen gekennzeichnet sein: „Bio-xxx, zugelassene BIO AUSTRIA Ware“ wie zum Beispiel Bio-Gerste, zugelassene BIO AUSTRIA Ware.

BIO AUSTRIA Mischfuttermittel

alle Mischfuttermittel im aktuellen Betriebsmittelkatalog mit dem Hinweis „BIO AUSTRIA erlaubt“.

Bei Bio-Kraftfutter aus dem Ausland

Der BIO AUSTRIA Betrieb muss einen Antrag auf Zulassung einer Futtermitteleinfuhr stellen. Das Formular ist unter www.bio-austria.at/formulare zu finden.

Fragen & Antworten

Mein Nachbar ist ein EU-Bio-Betrieb. Ich kaufe von ihm seit einigen Jahren Bio-Gerste und möchte das auch heuer wieder machen. Was muss er tun, worauf muss ich achten?

Das Bio-Kraftfutter muss von BIO AUSTRIA zugelassen sein. Dazu muss Ihr Nachbar (der EU-Bio-Betrieb) einen Zulassungsantrag bei BIO AUSTRIA stellen. (Formulare dazu unter www.bio-austria.at/formulare).

Sie erhalten vom EU-Bio-Betrieb das vollständig ausgefüllte und von BIO AUSTRIA genehmigte Formular (Kopie) zusammen mit seinem gültigen EU-Bio-Zertifikat.
Auf der Rechnung/Lieferschein muss die zugelassene BIO AUSTRIA Ware folgendermaßen gekennzeichnet sein: „Bio-xxx, zugelassene BIO AUSTRIA Ware“ wie zum Beispiel Bio-Gerste, zugelassene BIO AUSTRIA Ware.

Für die Bio-Kontrolle benötigen Sie:

  • den genehmigten Zulassungsantrag
  • das aktuelle EU-Bio-Zertifikat des Verkäufers und
  • Rechnung/Lieferschein mit oben genannten Hinweis

Fallen durch die Zulassung Kosten an?

Nein, es fallen keine Kosten an.

Ich möchte Bio-Heu bei einem österreichischen EU-Biobauern zukaufen. Muss die Ware auch eine Zulassung durchlaufen?

Nein, bei einem Zukauf von Grundfutter wie Bio-Heu, Grassilage, Silomais etc. von einem EU-Bio-Bauern ist keine Zulassung notwendig. Für den Zukauf reicht ein gültiges EU-Bio-Zertifikat des Verkäufers.

Ich möchte Bio-Kraftfutter bei einem österreichischen Händler zukaufen. Dieser bietet mir EU-Bio-Ware an. Was muss ich dabei beachten?

Das Bio-Kraftfutter muss von BIO AUSTRIA zugelassen sein. Dazu muss der Händler einen Zulassungsantrag bei BIO AUSTRIA stellen. Das gültige EU-BIO-Zertifikat erhalten Sie beim Einkauf.
Auf der Rechnung/Lieferschein muss die zugelassene BIO AUSTRIA Ware folgendermaßen gekennzeichnet sein: „ Bio-xxx, zugelassene BIO AUSTRIA Ware“ wie zum Beispiel Bio-Gerste, zugelassene BIO AUSTRIA Ware.

Für die Bio-Kontrolle benötigen Sie:

  • das aktuelle EU-Bio-Zertifikat des Verkäufers
  • Rechnung/Lieferschein mit oben genannten Hinweis

Darf ich Mischfutter bei jedem Mischfutterwerk zukaufen?

Nein, Sie dürfen nur solche Mischfutter zukaufen, die im aktuellen Betriebsmittelkatalog mit dem Hinweis für „BIO AUSTRIA Betriebe erlaubt“ gelistet sind.

Kontakt

  • DI Eva Marthe

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft, Biodiversität, Bienen
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