Neue EU-Bio-Verordnung – Detailregelungen problematisch für Praxis
Ab 1. Jänner des Jahres 2021 ist die neue Verordnung gültig. Aktuell werden zahlreiche Detailregelungen auf EU-Ebene erarbeitet. BIO AUSTRIA bewertet diese als problematisch und setzt sich intensiv für praxistaugliche Bestimmungen ein.
Hintergrund
Die neue EU-Bio-Verordnung wird ab 1.1.2021 gültig, muss aber noch durch zahlreiche Detailregelungen im Bereich Produktion, Kontrolle & Kennzeichnung ergänzt werden. In diesem Prozess erarbeitet die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten detailliertere Durchführungsbestimmungen, die z. B. für die tierische Produktion Auslaufflächen für die unterschiedlichen Tierkategorien, maximale Besatzdichten etc., festlegen. BIO AUSTRIA bringt sich sowohl auf EU-Ebene als auch national intensiv in diesen Prozess ein. Ziel sind dabei immer Bestimmungen, die praxistauglich sind und die Schwächen der Basis-Verordnung nach Möglichkeit abfedern.
Problematische Detailregelungen
Die EU-Kommission hatte bis zum 3. Dezember einen Teil der neuen Regelungen zur Kommentierung online gestellt. Aus Sicht von BIO AUSTRIA sind diese noch immer stark verbesserungswürdig und hätten große nachteilige Auswirkungen auf das Tierwohl und auf den Bio-Sektor.
So wäre mit diesem Vorschlag der Außenscharraum für Geflügel nicht mehr auf die Stallfläche anrechenbar – ein großer Rückschritt für das Tierwohl, wenn es keinen Anreiz mehr gibt. Auch wurde die „Summenregel“ im Stallbau für Schweine, Rinder, Schafe und Ziegen nicht berücksichtigt, welche tiergerechte moderne Stallbauten mit viel Bewegungsfreiheit ermöglicht. Die vorgeschlagene Vergrößerung der Auslaufflächen für tragende und ferkelführende Sauen hätte massive ökonomische Auswirkungen für die Bio-Schweinebetriebe. Zudem sind die Übergangsfristen generell viel zu kurz gefasst. Die Fristen müssen so gesetzt werden, dass Betriebe genügend Zeit haben, laufende Kredite abzuzahlen und Umbauten oder einen geringeren Tierbestand abfedern zu können.
Entscheidung im Jänner
Der Entwurf war bis 3. Dezember zur öffentlichen Kommentierung offen und erfuhr eine hohe Beteiligung aus einigen Mitgliedstaaten. Auch BIO AUSTRIA hat eine Stellungnahme abgegeben. Im Jänner werden die Mitgliedstaaten voraussichtlich über einen abschließenden Vorschlag der Kommission abstimmen.
BIO AUSTRIA setzt sich weiterhin für notwendige Anpassungen am problematischen Vorschlag ein und wird seine Mitgliedsbetriebe selbstverständlich so schnell wie möglich informieren, sobald die neuen Regelungen feststehen.