Neuer EU-Rechtsrahmen für Bio-Produktion formal beschlossen
Arbeit noch nicht beendet – Praxistauglichkeit der EU-Bio-Verordnung durch entsprechende Durchführungsbestimmungen gewährleisten.
Heute, Dienstag, wurde die Revision der EU-Bio-Verordnung im Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport formal beschlossen. Damit wurde nach über drei Jahren Verhandlungen der letzte notwendige Schritt für einen neuen europäischen Rechtsrahmen für die Produktion, Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln aus biologischer Landwirtschaft in der Europäischen Union gesetzt. Dieser wird die bestehende EU-Verordnung ab 1. Jänner 2021 ablösen. „Die Arbeit ist damit aber noch nicht beendet, da erst eine Fülle von Durchführungsbestimmungen erlassen werden müssen. Dabei gilt es, die Praxistauglichkeit sicherzustellen und bestehende Schwächen der neuen EU-Verordnung soweit wie möglich auszubügeln“, so BIO AUSTRIAObfrau Gertraud Grabmann.
„Die neue EU-Verordnung bleibt insgesamt leider hinter den in sie gesetzten Erwartungen zurück. Doch durch maßgeblichen Einsatz der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments ist es letztlich gelungen, den ursprünglichen, völlig verfehlten Entwurf der EU-Kommission entscheidend zu korrigieren“, betont Grabmann. In sogenannten Durchführungsbestimmungen werden nun bis 2020 Regelungen für Produktion, Kontrolle, Kennzeichnung und Import festgelegt. „Ziel muss es dabei sein, möglichst praxistaugliche Regelungen zu treffen, die für die österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern, Bio-Verarbeitungsbetriebe, für den Bio-Handel sowie für die KonsumentInnen eine solide, verlässliche Basis gewährleisten. Gleichzeitig gilt es, überbordenden bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu verhindern“, so die BIO AUSTRIAObfrau abschließend.
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