BIO AUSTRIA erwirkt Verbesserungen für Bio im ÖPUL
Nächstes ÖPUL muss Bio von Beginn an einen höheren Stellenwert einräumen
Über ein Jahr lang war die bevorstehende ÖPUL-Programmänderung zentraler Arbeitsschwerpunkt von BIO AUSTRIA. Die Ausdauer und Konsequenz des Verbandes zeigt nun in einer Reihe von Verbesserungen für Bio-Betriebe seine Wirkung.
Das neue Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 hat für Bio-Betriebe von Anfang eine schlechtere Ausgangssituation geboten als in den Jahren davor. BIO AUSTRIA hat dies auch immer klar kommuniziert. Aktuell stellen Teuerung, stagnierende Märkte, steigende Anforderungen und zunehmende Bürokratie viele Bio-Betriebe vor große Herausforderungen. BIO AUSTRA hat daher eine stärkere Unterstützung für die biologische Wirtschaftsweise durch das ÖPUL eingefordert. BIO AUSTRIA hat die Probleme mit dem neuen Programm in der praktischen Umsetzung auf den Höfen erhoben, Verbesserungsvorschläge entwickelt und über Monate intensiv mit dem Landwirtschaftsministerium verhandelt. Auch haben wir in den Medien den akuten Handlungsbedarf aufgezeigt. Dabei hat sich BIO AUSTRIA immer sowohl für zusätzliche Abgeltungen als auch Vereinfachungen eingesetzt, die als konkrete Unterstützung auf den Betrieben ankommen.
Mehrmals hat sich BIO AUSTRIA direkt mit Bundesminister Totschnig zur Notwendigkeit für Nachbesserungen im ÖPUL ausgetauscht.
Hartnäckigkeit zahlt sich aus
Die Vorbereitungen für die bevorstehende Programmänderung gehen dem Ende zu. Diese muss erst noch von der EU-Kommission genehmigt werden, dennoch wollen wir hiermit über die sich abzeichnenden Anpassungen ab 2025 berichten.
Dass BIO AUSTRIA nicht locker gelassen hat zahlt sich für Bio-Betriebe aus: Durch einen neu eingeführten Transaktionskosten-Zuschuss sowie einen Zuschlag Kreislaufwirtschaft exklusiv für die Biolandwirtschaft und einer Reihe von Vereinfachungen sollen Bio-Betriebe ab 2025 stärker unterstützt werden. Insgesamt werden dadurch jährlich 20 Millionen Euro für Biobäuerinnen und Biobauern abgesichert (die 8 % Inflationsanpassung aus dem Impulsprogramm des Landwirtschaftsministeriums sind hier nicht miteinberechnet).
Der Zuschlag für Kreislaufwirtschaft ist folgendermaßen ausgestaltet:
- 40 € zusätzlich pro ha Grünland für Betriebe mit Tierhaltung (bis 1,4 RGVE/ha) wenn mind. 8 % Biodiversitätsflächen im Grünland erreicht werden
- 40 € zusätzlich pro ha Ackerfutterfläche bzw. Körnerleguminosen für nicht-tierhaltende Betriebe und Betriebe mit Tierhaltung (bis 1,4 RGVE/ha) wenn mind. 15 % Ackerfutterflächen und/oder Körnerleguminosen in der Fruchtfolge vorhanden sind
Außerdem bekommen alle Bio-Betriebe einen Zuschlag für betriebsbezogene Transaktionskosten, der 400 € im Jahr pro Betrieb ausmachen wird.
Die 4 % Brachen, die Bio-Ackerbaubetriebe im Rahmen der GLÖZ 8 anlegen mussten, werden nun auch im Rahmen der Bio-Basisprämie finanziell abgegolten. Somit liegt die Basisprämie für Ackerflächen ab 2025 bei 235 €.
Vereinfachungen und weitere Anreize
Darüber hinaus konnten folgende Vereinfachungen und zusätzliche Anreize erreicht werden:
- Verringerung des Prämieneinbehaltes bei Ackerflächen mit einer überwiegenden Hangneigung
>= 10 %, wenn erosionsgefährdete Kulturen ohne erosionsmindernde Verfahren gemäß „Erosionsschutz Acker“ (8) angebaut werden. Ab 2025 wird auf diesen Flächen 50 % der Bio-Prämie ausbezahlt. - Erosionsschutz Acker: Erweiterung der Untersaaten um Mais und Sorghum
- Förderung von Agroforststreifen
- Acker-Biodiversitätsflächen: Reinigungsschnitt zur Bekämpfung von Beikräutern im ersten Jahr der Beantragung auch vor dem 1.8. zulässig
- Weide auf Acker-Biodiversitätsflächen ab 01.08. möglich
- Neueinsaat von Biodiversitätsflächen mit regionaler Acker-Saatgutmischung: neue Variante mit Häckseln statt Mahd
- Streuobstbäume und seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen erweitert
- Humuserhalt- und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland: artenreiches Grünland auch auf Flächen >18 % Hangneigung
- tierwohlfreundliche Haltungsformen: Festmistkompostierung um Variante ohne Kompostwender ergänzt; auch bei Schweinehaltung zu beantragen.
- tierwohlfreundliche Haltungsformen: Streichung der Stallskizze
- Zwischenfruchtbegrünung: Flexibilisierung der Variante 1:
späteste Anlage 31.07. und Umbruch frühestens nach 75 Tagen jedoch nicht vor dem 15.09. oder späteste Anlage 10.08. und Umbruch frühestens nach 70 Tagen jedoch nicht vor dem 15.09. - System Immergrün: Anpassung bei Saatgutvorgabe – Beimischung von abfrostenden Mischungspartnern in untergeordnetem Ausmaß in den winterharten Begrünungen mit Anlage nach dem 20.09. möglich
BIO AUSTRIA zieht Bilanz
„Es ist positiv, dass das Landwirtschaftsministerium die Schieflage in der Förderkulisse zu Ungunsten von Bio erkannt hat und auf Forderungen von BIO AUSTRIA eingegangen ist. Somit wurden die ursprünglichen Pläne zur ÖPUL-Anpassung nochmals deutlich verbessert.“, so BIO AUSTRIA Obfrau Barbara Riegler.
Der Zuschlag Kreislaufwirtschaft kommt zwei Drittel der tierhaltenden Betriebe zu Gute. Die technischen Vereinfachungen helfen vor allem den Ackerbaubetrieben, z. B. durch praxistauglichere Auflagen für die Pflege von Biodiversitätsflächen. Der jährliche Transaktionskosten-Zuschuss von 400 € je Betrieb unterstützt alle Biobäuerinnen und Biobauern auf einfache Weise, um den bürokratischen Aufwand im Bio-Management besser abzudecken.
„Die Programmänderung trägt der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation der Bio-Betriebe teilweise Rechnung, aber für viele Betriebe sind die Verbesserungen nicht ausreichend. Beispielsweise hätten wir uns mehr Einkommenswirksamkeit bei den ambitionierten Bio-Ackerbaubetrieben erwartet.“, zieht BIO AUSTRIA Obfrau Barbara Riegler Bilanz.
„Das nächste ÖPUL muss der biologischen Wirtschaftsweise mit ihren vielfältigen Leistungen für eine nachhaltige Landwirtschaft von vorne herein einen höheren Stellenwert einräumen, damit Bio in Österreich sein volles Potential für eine zukunftsfähige Landwirtschaft auch entfalten kann“, richtet Barbara Riegler den Blick in die Zukunft.