Parlament beschließt Bio-Gesetz

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© Parlamentsdirektion / Anna Rauchenberger

Kontrollbeitrag abgewendet, biobäuerliche Mitsprache gesichert

Das Parlament hat im Juli Änderungen zum nationalen EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG) beschlossen. BIO AUSTRIA hat bei den Verhandlungen viele Vorschläge eingebracht und wesentliche Verbesserungen erreicht.

Kein Kontrollbeitrag, TGD-Mitgliedschaft freiwillig

Der ursprüngliche Plan sah vor, von den Bio-Betrieben einen „Kontrollbeitrag“ für Tätigkeiten der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) einzuheben. Diesen haben wir stark kritisiert und mit anderen zusammen verhindert. BIO AUSTRIA hat sich auch für eine freiwillige Mitgliedschaft beim Tiergesundheitsdienst (TGD) eingesetzt. Die Bio-Betriebe können sich nun weiterhin selbst dafür entscheiden.

Gebührenerleichterungen

Eine andere positive Neuerung betrifft die Ausnahmegenehmigungen in Katastrophenfällen und die betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigungen für Eingriffe an Tieren: Das Gesetz bietet die Möglichkeit, dass die Behörden dafür keine Gebühren mehr vorschreiben. Nun liegt es an den Ländern, dies umzusetzen.

Biobäuerliche Mitsprache gesichert

Im sogenannten Bio-Beirat, ein wichtiges Gremium zur Beratung des Sozialministeriums zu Fragen der biologischen Produktion, vertritt BIO AUSTRIA bereits seit Jahren die Interessen der heimischen Bio-Betriebe. Nun hat BIO AUSTRIA erreicht, dass dieses Gremium bei allen wichtigen nationalen Verordnungen mit Bezug auf die Bio-Produktion angehört werden muss. So haben wir die Mitsprache der Bio-Betriebe gestärkt.