Schadenersatz-Urteil: Lösung zur Absicherung der betroffenen Betriebe rasch notwendig
Der schwerwiegende und tragische Vorfall, bei dem eine Frau im Zuge einer Wanderung bei Querung einer bewirtschafteten Alm durch weidende Kühe tödlich verletzt wurde, hat durch das jüngste zivilgerichtliche Urteil erster Instanz potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Bewirtschaftung von Almen im ganzen Land.
Ungeachtet der Frage, ob das Urteil letztlich tatsächlich Rechtsgültigkeit erlangen wird, wirft es eine Reihe von Fragen in Bezug auf die derzeitige und künftige Nutzung von (privaten) Almflächen in landwirtschaftlicher als auch touristischer Weise auf.
Diese Fragen gilt es nun so rasch wie möglich zu klären und gesetzlich abzusichern, um Rechtssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern in Bezug auf die künftige Nutzung ihrer Almflächen zu erzielen. Bis zum Beginn der diesjährigen Almsaison gilt es, diese Klärung herbeizuführen, damit die Bäuerinnen und Bauern weiterhin die Tiere auf die Weide lassen können, ohne eine Gefährdung ihrer Existenz durch mögliche Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen. In der Bio-Landwirtschaft ist der Auslauf bzw. die Weidehaltung nicht nur Selbstverständnis, sondern auch verpflichtender Bestandteil der Bio-Zertifizierung.
Daher verlangt der Verband hier rasch eine klare gesetzliche Regelung, um die betroffenen Betriebe abzusichern. Letztlich geht es hier auch um den Weiterbestand der Koexistenz von Landwirtschaft und Tourismus im Berglandgebiet.