Stellungnahme zu den 4 Anliegen der Unterschriftenliste von Bio-Bauern
Anliegen 1: Offenlegung von Importgenehmigungen
Landwirte sind durch die Datenschutzgrundverordnung gleichermaßen wie Konsumenten geschützt. Ein sehr strenger Schutz. Unternehmen (Partner) haben neben dem Geltungsbereich der Datenschutzgrundverordnung auch noch berechtigte Schutzklauseln ihn ihren Verträgen. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung auf Einzelbetriebsebene rechtlich nicht möglich. Die Veröffentlichung von Importdaten gibt es u.a. seit September 2023 für BIO AUSTRIA Mitglieder auf der Homepage von BIO AUSTRIA
Anliegen 2: Informationsfluss
Der Bundesvorstand wird regelmäßig (einmal im Quartal) über Importdaten informiert. Zusätzlich wird auch jährlich über die Inlandsanteile der Futterrohstoffe berichtet. Diese waren im Durschnitt der letzten 5 Jahre ca. 94 % bei Handelswaren.
Der Prozess der Entscheidung ist transparent sowie standardisiert. Im Ackerfrüchtestandard und in mitgeltenden Dokumenten von BIO AUSTRIA sind die Regeln festgeschrieben. Dieser ist auf der Homepage von BIO AUSTRIA für Partner und Mitglieder abrufbar.
Bei besonderen Situationen wie im Herbst 2022 gab es eine ganz intensive Integration des damaligen Bundesvorstands von BIO AUSTRIA sowie der Branchen Handel und Futtermittel. In den Protokollen der Sitzungen des Bundesvorstandes und der Branchentreffen Mischfutterwerke und Getreidehandel/Verarbeitung sind die Berichte und Entscheidungsgrundlagen ausführlich dokumentiert.
Anliegen 3: Berichte und Kontrollen
Die BIO AUSTRIA Marketing GmbH berichtet vierteljährlich die Importe uvm. an den Bundesvorstand. Die Prozesse sind transparent, bei den Sitzungen des Bundesvorstandes wird regelmäßig berichtet.
Da die BIO AUSTRIA Marketing GmbH Auftraggeber an alle Kontrollstellen in Österreich ist, ist eine umgekehrte Kontrolle durch Kontrollstellen kein objektives Instrument, um die Einhaltung der Aufgaben der BIO AUSTRIA Marketing GmbH zu überprüfen. Die BIO AUSTRIA Marketing GmbH lässt sich jährlich freiwillig durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen kontrollieren und berichtet darüber immer in der Delegiertenversammlung. Zum Thema Importe gab es in der Delegiertenversammlung im November 2023 einen ausführlichen Bericht mit Diskussion. Auf Grund von intensiven Diskussionen über andere aktuelle verbandsinterne Themen (kam es dazu, dass die Importinformationen nicht die Aufmerksamkeit bekommen haben, die aktuell erwartet wird.
Anliegen 4: Bestimmen von Vertriebswegen
Alle Eigentümer von Bio-Waren (Bauern, Verarbeiter und Händler) haben das Recht ihr Eigentum so zu vermarkten, wie sie es für richtig halten. Die BIO AUSTRIA Marketing GmbH ist mit dem Markenzeichenvertrieb und mit der damit verbundenen Qualitätssicherung vom Verband betraut. Wir begleiten die BIO AUSTRIA Waren entlang der Wertschöpfungskette. Wir überwachen die richtige Kennzeichnung bis zum Kunden. Wir bestimmen aber nie wer was an wen verkaufen darf. BIO AUSTRIA oder die BIO AUSTRIA Marketing GmbH handeln zu keinem Zeitpunkt selbst mit Getreide und haben keinerlei Einfluss auf die Preisbildung. In den Richtlinien von BIO AUSTRIA ist auch dahingehend nichts Näheres bestimmt. Ein Berichtswesen über den Vertrieb von BIO AUSTRIA Rohwaren kann aufgebaut werden, wenn es die Delegiertenversammlung in den BIO AUSTRIA Richtlinien so festlegt.