Unzureichend durchdachter Abänderungsantrag abzulehnen
Nicht Verbot, sondern Abgeltung für höhere Standards und Einbeziehung der Produzenten in die Erstellung von Handels-Standards notwendig
Zur gegenwärtigen Diskussion rund um einen Abänderungsantrag zum Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission zum Verbot unlauterer Handelspraktiken, stellt BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann fest:
„Das nunmehr mittels Abänderungsantrag zur Disposition stehende Verbot von Auflagen durch den Lebensmittelhandel, die über den gesetzlichen Mindeststandards liegen, wäre vollkommen kontraproduktiv für das Ziel einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Landwirtschaft auf europäischer Ebene. Zudem würde es dem gesellschaftlichen Wunsch nach höchstmöglichen Tierwohl-, Umwelt- und Qualitätsstandards entgegen laufen. Diesen offenbar unzureichend durchdachten Abänderungsantrag gilt es daher in jedem Fall abzulehnen.
BIO AUSTRIA bekräftigt die Position von Bundesministerin Köstinger, wonach der Abänderungs-Antrag nicht der Position des EU-Ratsvorsitzes und der Mitgliedsstaaten entspreche und es nicht um ein Verbot von höheren Standards, sondern um partnerschaftliches Vorgehen sowie Fairness und Transparenz gegenüber den ProduzentInnen gehe.
Höhere Standards zu verbieten, wäre in der Tat eine Themenverfehlung, weil es nicht den Kern des Problems betrifft. Vielmehr muss darauf Augenmerk gelegt werden, dass im Falle von höheren Standards auch eine entsprechende Abgeltung der Lieferanten zu erfolgen hat und die Bäuerinnen und Bauern in die Entwicklung von Standards des Handels einbezogen werden müssen. Das ist die eigentliche Problemstellung, vor der Bäuerinnen und Bauern in der Realität stehen.
Grundsätzlich gilt, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag zum Verbot unlauterer Handelspraktiken prinzipiell sehr begrüßenswert ist. Es ist ein wichtiger Schritt, die strukturell bedingt schwache Position der Bäuerinnen und Bauern in der Wertschöpfungskette zu stärken. In der vorliegenden Form geht der Entwurf allerdings nicht weit genug, weil er nur bestimmte unfaire Praktiken auflistet und nur für definierte Unternehmensgrößen gelten soll. Das reicht nicht – es müssen vielmehr alle unfairen Praktiken für alle Unternehmen jedweder Größe verboten werden.
Maßnahmen zur Stärkung der Bäuerinnen und Bauern in der Wertschöpfungskette sind also absolut notwendig. Das Kind mit dem Bade auszuschütten, indem privatrechtliche Standards über den gesetzlichen Vorgaben, etwa im Tierwohl- oder Umweltbereich, aus dem Handel verbannt werden, ist auf das Schärfste abzulehnen. Hier erwarten wir uns mehr Fingerspitzengefühl von Mitgliedern des Europäischen Parlaments“, so die BIO AUSTRIA Obfrau abschließend.
Über BIO AUSTRIA:
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