Verschiebung der Anwendung des neuen EU-Bio-Rechts fixiert
Der Rat der EU-AgrarministerInnen hat bei seiner heutigen Tagung in Luxemburg einstimmig für eine Verschiebung der Anwendung der neuen EU-Bio-Verordnung um ein Jahr, auf 1.1.2022 gestimmt. BIO AUSTRIA begrüßt dieses Votum, das zugleich der letzte notwendige formale Beschluss zur Umsetzung des späteren Inkrafttretens war.
„Die Verschiebung gewährleistet, dass die noch ausstehenden Rechtsakte, also die Regeln für alle Bio-Akteure in Europa, gewissenhaft ausgearbeitet und von den Akteuren auch entsprechend umgesetzt werden können. Zudem stehen die Bio-Akteure – von den Behörden über die Produzenten, die Verarbeitungsbetriebe und den Handel, bis hin zu den Kontrollstellen – gegenwärtig in Anbetracht der COVID-19-Pandemie vor großen Herausforderungen. Ein Aufschub des Inkrafttretens der Verordnung verschafft allen Beteiligten die notwendige Zeit für eine gründliche Ausarbeitung sowie für eine ausreichende Vorbereitung auf die neuen Regeln“, betont BIO AUSTRIAObfrau Gertraud Grabmann.
Zuvor hatte Anfang September die EU-Kommission in Anbetracht der noch in Ausarbeitung befindlichen Rechtsakte sowie der COVID19-Pandemie die Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr auf 1.1.2022 vorgeschlagen. Das EU-Parlament hatte am 08. Oktober mit großer Mehrheit ebenfalls ein positives Votum abgegeben.
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