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VIS-Antragstellung für Anbindehaltung und Eingriffe
Biobäuerinnen und Biobauern, die ihre Rinder angebunden halten, müssen ihr Haltungssystem genehmigen lassen. Die Anträge dafür sind, genauso wie die Anträge für die Eingriffe, über das Verbraucherinformationssystem (VIS) zu stellen.
Laut EU-Bio-Verordnung ist die Anbindehaltung von Bio-Rindern grundsätzlich verboten. Nur unter bestimmten Bedingungen können die Bio-Rinder in der weidefreien Zeit im Stall angebunden gehalten werden. Bisher wurde die Anbindehaltung in Österreich per Erlass genehmigt, d.h. die Anbindehaltung war ohne vorhergehendes Ansuchen bei der zuständigen Behörde möglich. Dieses Vorgehen wurde von der EU-Kommission in Brüssel im Zuge eines Audits 2017 beanstandet. Österreich wurde unter Androhungen von Strafzahlungen und Förderkürzungen angewiesen, rasch einen verordnungskonformen Zustand herzustellen. Fazit: Jeder Bio-Betrieb muss die Anbindehaltung seit 1.1. 2021 von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Der Antrag ist einmalig über das VIS-System zu stellen.
Wer muss einen Antrag stellen?
Alle Rinder haltenden Bio-Betriebe, die bisher die sogenannte Kleinbetriebsregelung in Anspruch genommen haben.
Alle tierhaltenden Bio-Betriebe, die – betriebsbezogen oder fallweise – bestimmte physische Eingriffe an Rindern, Schafen oder Ziegen vornehmen möchten.
Frist einhalten
Alle Anträge auf Anbindehaltung müssen über das VIS-System gestellt werden. Von dort werden sie automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet. Gleichzeitig wird die zuständige Kontrollstelle informiert, dass ein Antrag gestellt wurde. Wird dem Antrag stattgegeben, stellt die Behörde einen positiven Bescheid aus. Dieser muss bei der Bio-Kontrolle vorlegt werden. Wir empfehlen, den Antrag bis spätestens Ende März 2021 zu stellen, damit es zu keiner Sanktionierung kommt.
Auch die Anträge für Eingriffe an Tieren sind über das VIS-System zu stellen. Für alle betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigungen für die bereits 2020 ein Antrag gestellt wurde, wie zum Beispiel das Entfernen der Hornanlage bei Kälbern unter 6 Wochen, muss aufgrund ihrer dreijährigen Gültigkeit erst Ende 2022 wieder ein neuer Antrag im VIS-System gestellt werden.
Anträge für eine fallweise Ausnahmegenehmigung, wie zum Beispiel die Enthornung von Kälbern älter als sechs Wochen oder das Einziehen eines Nasenringes beim Zuchtstier sind bereits seit 2021 über das VIS-System zu stellen.
Die Antragstellung im VIS-System ist grundsätzlich sehr benutzerfreundlich und selbsterklärend gestaltet. Sie kann also von zu Hause durchgeführt werden.
Die BIO AUSTRIA Landesverbände und die Landwirtschaftskammern unterstützen Sie bei der Antragstellung. Es wurden dafür Servicestellen eingerichtet. Die MitarbeiterInnen beantworten gerne offene Fragen und helfen bei der Antragstellung.
Unsere Beraterinnen und Berater in den Servicestellen:
Niederösterreich
Region Südliches Niederösterreich/Industrieviertel, Weinviertel
Nicholas Fürschuss ist erreichbar von Montag bis Donnerstag (8:00-16:00) und Freitag (8:00 bis 14:00).