Vogelgrippe: Stallpflicht aufgehoben!

Mit 15.03. wurde das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt. Es gibt somit aktuell keine Gebiete mehr mit stark erhöhtem Risiko. Das bedeutet, dass die Stallpflicht in ganz Österreich aufgehoben wurde. Die entsprechenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen bestehen aber weiterhin.
Diese verpflichten Geflügelhalter:innen dazu, folgende Maßnahmen einzuhalten:
- Verhinderung von direkten und indirekten Kontakten zwischen Geflügel und Wildvögeln, z. B. durch (Netze, Dächer)
- Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel
- Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand
- keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung
- besondere Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften
- Verpflichtende Information der Behörde bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten
- Veranstaltungen mit Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte etc.) können von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden, sofern bestimmte Auflagen eingehalten werden.
Kontakt für Rückfragen
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband
Da sich die Situation wieder ändern kann, empfehlen wir dringend, dass sich geflügelhaltende Betriebe regelmäßig auf der Homepage des Gesundheitsministeriums informieren:
Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit