Vor-Entscheidungen zur GAP gefallen

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EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben diese Woche ihre GAP-Verhandlungspositionen festgelegt. Darin finden sich einzelne Schritte in die richtige Richtung – die notwendige Reform zur Ökologisierung der EU-Agrarpolitik wird so aber nicht erzielt werden können.


Diese Woche sind auf europäischer Ebene wesentliche Vor-Entscheidungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) gefallen.
Zunächst haben sich die Agrarminister der EU-Mitgliedsstaaten am Mittwoch auf eine gemeinsame Position geeinigt. Auch das EU-Parlament hat diese Woche über seine Position zu den Verhandlungen abgestimmt. Dabei wurden tausende Abänderungsanträge von unterschiedlichen Fraktionen eingebracht, welche über mehr als drei Tage verteilt abgestimmt wurden.

Mit ihrer jeweiligen Position werden Rat und EU-Parlament in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission gehen. Am Ende der Verhandlungen steht die neue GAP, welche dann ab dem Jahr 2023 bis zum Jahr 2027 gültig sein wird.

Die Position des Agrarministerrates

Die AgrarministerInnen der Mitgliedsstaaten haben sich darauf geeinigt, dass 20 Prozent der Mittel aus der ersten Säule (Direktzahlungen) verpflichtend an Öko-Auflagen zu knüpfen sein sollen (sogenanntes Öko-Schema). Die nunmehr beschlossenen 20% sollen jedoch erst ab 2025 verpflichtend zur Anwendung kommen.
Außerdem wurde beschlossen, dass Leistungen aus der zweiten Säule (Agarumweltmaßnahmen im ÖPUL) auf diese 20 Prozent angerechnet werden können.

Bei der sogenannten erweiterten Konditionalität (Mindestanforderungen bei der Inanspruchnahme von Flächenförderungen) haben sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf verständigt, dass verschiedene Modelle angeboten werden sollen. Im Bereich der Biodiversität sind folgende Möglichkeiten vorgesehen:
Entweder müssen drei Prozent der Ackerfläche für „nicht-produktive Flächen“ vorgesehen werden. Oder es müssen mindestens fünf Prozent sein, wobei in diesem Fall der Anbau von Zwischenfrüchten und stickstoff-fixierenden Pflanzen – ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – erlaubt ist.

Die Position des EU-Parlamentes

Die drei größten Fraktionen im Europaparlament – EVP, S&D und Renew – hatten sich im Vorfeld auf einen Kompromissvorschlag geeinigt. Dieser wurde heute Nachmittag von der Mehrheit der Abgeordneten angenommen.

Positiv ist, dass sich das EU-Parlament mit diesem Kompromissvorschlag darauf geeinigt hat, 30% der Zahlungen in der 1. Säule an das Ökoschema binden zu wollen. Ebenso sollen 30% der Mittel für Beratungsleistungen an Umweltziele gekoppelt werden.

Es wurde allerdings auch beschlossen, dass 60 Prozent der Zahlungen in der 1. Säule weiterhin als Direktzahlungen ausbezahlt werden – ohne Bindung an die Erbringung öffentlicher Güter oder Umweltleistungen. Damit wird auch der Anteil des Öko-Schemas nach oben hin begrenzt.

Für die biologische Landwirtschaft wichtig ist, dass das EU-Parlament auch einen Änderungsantrag angenommen hat, der vorsieht, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen für die biologische Landwirtschaft in ihre GAP-Strategiepläne aufnehmen müssen.

Wie sind die Positionen einzuschätzen?

Die beschlossenen Verhandlungs-Positionen von Rat und Europaparlament enthalten einige positive Elemente, die als kleine Schritte in die richtige Richtung gesehen werden können. Von der großen Reform, um die notwendige ökologische Wende in der Agrarpolitik und Landwirtschaft auf europäischer Ebene und damit in allen Mitgliedsstaaten sicher zu stellen, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings weit entfernt.
Um den ökologischen Herausforderungen wirksam begegnen zu können, bräuchte es aus Sicht von BIO AUSTRIA weitere Schritte und konkretere Maßnahmen.

Der Green Deal der EU soll dazu beitragen, die Erderwärmung einzudämmen. Um Europa aber bis 2050 oder gar früher CO2-neutral zu gestalten und die natürlichen Produktionsgrundlagen zu sichern, wird es wesentlich mehr brauchen als die von Rat und Europaparlament vorgelegten Verhandlungspositionen.

Diese Ziele zu erreichen, erfordert eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Länder und Leistungen aller Sektoren. Der Agrarsektor kann nur dann einen ausreichenden Beitrag leisten, wenn die Bäuerinnen und Bauern in Europa ihre Leistungen abgegolten bekommen, die sie für Umwelt, Klima und Biodiversität erbringen. Ohne diese Abgeltung können diese die notwendigen Mehrleistungen nicht erbringen. Dazu braucht es klare Regelungen in der GAP.
Zudem vermisst BIO AUSTRIA in den Positionen der beiden Institutionen die Verankerung der Ziele der Biodiversitäts- und Lebensmittelwirtschafts-Strategie („From Farm to Fork“, zu Deutsch: Vom Hof auf den Tisch). Diese Ziele in den genannten Bereichen sowie in der Klimapolitik sind allerdings nur dann erreichbar, wenn sie auch in der GAP integriert sind.

Wie geht es weiter?

Im Rahmen der kommenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europaparlament, EU-Kommission und Mitgliedsstaaten müssen aus Sicht von BIO AUSTRIA noch deutliche Verbesserungen im Sinne der Ökologisierung erzielt werden. Ansonsten drohen verlorene Jahre in Bezug auf eine wirksame Klimawandel-Bekämpfung sowie die Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen.
Die Kommission trägt nun in den Verhandlungen eine große Verantwortung. Denn es liegt nun an ihr, sicher zu stellen, dass die EU-Gelder von den Mitgliedstaaten sinnvoll eingesetzt werden und die nationalen GAP-Strategiepläne den Herausforderungen der Biodiversitäts- und Klimakrise entsprechen.