Vorgaben für die Fütterung von Bio-Geflügel
Grundsätzliche Vorgaben
Ein zentrales Element der Bio-Tierhaltung ist die bedarfsgerechte und artgemäße Fütterung mit biotauglichen Futtermitteln, die – so weit als möglich vom eigenen Bio-Betrieb stammen.
Sind nicht ausreichend Bio-Futtermittel vorhanden, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf konventionelle Futtermittel zurückgegriffen werden.
Spezielle Eiweißkomponenten für Geflügel
Wiederkäuer und Pferde werden bereits seit 2008 zu 100 % mit Bio-Futtermitteln gefüttert. Die EU-Kommission plant auch bei den Schweinen und Geflügel nachzuziehen.
Vor allem beim Geflügel ist dies aufgrund der hohen physiologischen Ansprüche an die Eiweißversorgung mit ausschließlichen Bio-Komponenten noch nicht möglich. Denn hier werden Futtermittel mit einem hohen Gehalt an Methionin und Lysin benötigt. Diese essentiellen Aminosäuren sind in Maiskleber und Kartoffeleiweiß enthalten. Beide Futtermittel stehen derzeit noch nicht in ausreichender Menge in Bio-Qualität zur Verfügung.
Ausnahmen für Junggeflügel
Laut Bio-Verordnung dürfen daher Futterrationen von Junggeflügel fünf Prozent konventionelle Eiweißfuttermittel enthalten.
Ab 2023 zählen laut nationaler Auslegung alle Tiere bis 18 Wochen zu Junggeflügel. Zumindest bis 31.12.2026 sind in der Geflügelmast, in der Bruderhahn- sowie in der Junghennenaufzucht der Einsatz von bis zu fünf Prozent konventionellen Eiweißkomponenten zulässig.
Hoher Standard auf BIO AUSTRIA Betrieben
Als mögliche zulässige konventionelle Eiweißkomponenten stehen im Rahmen der 5%-Fütterung BIO AUSTRIA Betrieben
- Raps-, Sonnenblumen-, Lein- und Kürbiskuchen,
- Kartoffeleiweiß, Maiskleber für Geflügel sowie
- Milch und Milchprodukte, ausgenommen Topfen und Sauermilch
zur Rationsgestaltung zur Verfügung.
Gentechnikfreiheit nachweisen
Bei Rapskuchen und Maiskleber wird die GVO-Freiheit entweder durch die inländische Herkunft oder durch ein Gentechnik-Freiheit-Zusicherungserklärung abgesichert.
Kontakt
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DI Doris Hofer M.A.
BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
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