Zulässige Futtermittel für BIO AUSTRIA Lieferanten in ein Naturlandprojekt
Zulässige Futtermittel für Betriebe, die Mitglieder bei BIO AUSTRIA & Naturland sind
Für Betriebe, die sowohl bei BIO AUSTIA als auch im Naturlandverband Mitglied sind, ist bei Futtermittelzukauf folgendes zu beachten:
Zulässige Mischfuttermittel
Zur besseren Übersicht haben wir alle zugelassen Mischfutterwerke (BIO AUSTRIA und Naturland) mit den entsprechenden Mischfuttermitteln gelistet.
Einzelkomponenten (Grundfutter, Getreide, Mais, …) von Bauer zu Bauer
Alle unverarbeiteten Futtermitteleinzelkomponenten in BIO AUSTRIA und Naturland -Qualität sind zulässig. Bei Nichtverfügbarkeit können Bioland und Erde & Saat Komponenten ohne Beleg zugekauft werden. Für andere Bio-Verbandsware und EU-Bio-Ware ist ein Beleg auf Futtermittelzukauf bei Naturland zu stellen.
Einzelkomponenten (Grundfutter, Getreide, Mais, …) vom Händler
Bei einem Zukauf von Einzelkomponenten von einem nicht Naturland zertifizierten Händler ist ein Antrag auf Futtermittelzukauf bei Naturland zu stellen.
Eine Liste aller Naturland zertifizierten Futtermühlen (Händler) findet ihr unter www.naturland.de/de/erzeuger/service/anträge-listen.html mit der Bezeichnung „Naturland Futtermühlen„.
Mineralfutter
Zulässig sind alle Mineralfutter gemäß dem aktuellem Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft in Österreich oder solche laut Naturland Betriebsmittelliste, siehe unter www.naturland.de/de/erzeuger/service/anträge-listen.html mit der Bezeichnung „Naturland Betriebsmittelliste“
Bei Fragen zuständig sind:
Formulare für Zukauf von Futtermittel zu finden unter:
Kontakt
-
DI Eva Marthe
BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
Qualitätsmanagement Landwirtschaft, Biodiversität, Bienen