Neue Gentechnik ohne Regelung?
Auch neue GVO muss erkennbar und geregelt bleiben
Eine starke Lobby von Konzernen, Technik- und Wissenschaftsvereinigungen setzt sich dafür ein, dass die neuen Gentechnikverfahren von der Regulierung nach EU-Gentechnikrecht ausgenommen werden. Gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die mit neuen Verfahren wie etwa CRISPR/Cas geschaffen wurden, müssten dann weder auf Risiken überprüft noch gekennzeichnet werden. Sie könnten auf den Markt gelangen, ohne dass sie für KonsumentInnen als solche erkennbar wären.
Damit könnten wir nicht mehr wählen, ob wir solche Produkte kaufen und konsumieren wollen oder nicht. Die Landwirtschaft könnte den gentechnikfreien Anbau dann ebenfalls nicht mehr sicherstellen – denn einmal in Umlauf gebracht, wären diese Organismen nicht mehr rückholbar. Das Ende der Produktion von gentechnikfreien Lebensmitteln in Europa wäre die Folge.
Daher wehren wir uns gemeinsam mit anderen Verbänden in ganz Europa: gentechnisch veränderte Organismen müssen, egal ob mit alter oder neuer Gentechnik hergestellt, auch weiterhin einer unabhängigen Risikoprüfung unterzogen und gekennzeichnet werden!
Jetzt werden die Weichen gestellt
Wir fordern die Verantwortlichen in der Politik – insbesondere die Österreichische Bundesregierung – auf, sich für die Beibehaltung der Regulierung auch der neuen Gentechniken einzusetzen.
Unterschiede klassische und neue Gentechnik
Klassische Gentechnik
In der klassischen Gentechnik werden in die DNA einer Pflanze Gene eines anderen Organismus eingeschleust, zum Beispiel ein Virus oder Bakterium, um gewisse Eigenschaften zu erzielen wie die Immunität gegenüber bestimmten Herbiziden.
Neue Gentechnik
Auch bei der neuen Gentechnik wird gezielt in das Erbgut eingegriffen. Statt artfremde DNA einzuschleusen, werden jedoch einzelne Gene ausgeschnitten, neu kombiniert etc. Dabei kann es zu unbeabsichtigten Effekten kommen. Zudem droht durch exklusive Patente auf mit diesen Methoden produziertes Saatgut die Gefahr, dass Bäuerinnen und Bauern ihre Unabhängigkeit an große Agrarkonzerne verlieren.
Wir fordern:
- Auch neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen so gekennzeichnet werden, dass VerbraucherInnen, Bäuerinnen und Bauern, ZüchterInnen, Unternehmen aus Handel und Verarbeitung sie jederzeit erkennen und vermeiden können.
- Auch neue GVO müssen weiterhin entsprechend dem EU-Vorsorgeprinzip einer Risikoprüfung und -bewertung unterzogen werden.
- Rückverfolgbarkeit und Nachweisverfahren müssen eine Zulassungsvoraussetzung für GVO bleiben, ebenso die Rückholbarkeit. Wer GVO auf den Markt bringt, muss für Risiken und Folgeschäden haften.
- EU und Mitgliedstaaten müssen mehr Forschung zu Umwelt-, Biodiversitäts- und Gesundheitsrisiken neuer GVO, zu ihren sozio-ökonomischen Auswirkungen sowie zur Entwicklung genereller Nachweisverfahren fördern.
- Um eine vielfältige, klimafreundliche und sozial gerechte ökologische und bäuerliche Landwirtschaft voranzubringen, sollten vor allem Forschung und Weiterentwicklung von bewährten und wirksamen gentechnikfreien agrarökologischen Methoden gefördert werden.
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Diese Links könnten Sie auch interessieren:
- Arbeitsgemeinschaft für Gentechnik-frei erzeugte Lebensmittel“ (ARGE Gentechnik-frei)
- Interessensgemeinschaft für gentechnikfreie Saatugtarbeit (IG Saatgut)
- Fachstelle Gentechnik und Umwelt (FGU)
- Gen-ethisches Netzwerk e. V.
- Informationsdienst Gentechnik
- Testbiotech – Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie
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