Antrag auf Genehmigung eines Futtermittelimportes für Bauern

Veröffentlicht am 04. Februar 2025
Hecke
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BIO AUSTRIA Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen (nur bei Nicht-Verfügbarkeit im Inland) Futtermittel aus dem Ausland importieren. Dafür ist für folgende Futtermittel vorab ein Importantrag zu stellen.

Ein Importantrag ist notwendig für:

  • Ackerkulturen, bei welchen die ganze Pflanze geerntet wird z.B.: Luzerneheu, Silomais oder Getreideganzpflanzen frisch, siliert und getrocknet (Pellets ausgenommen)
  • Kleie
  • Kartoffeleiweiß
  • Sojaöl
  • Futtermittel, die im Betriebsmittelkatalog mit „Importgenehmigung“ gekennzeichnet sind

Ein Importantrag ist nicht notwendig für:

  • Biertreber
  • ausländische Ware vom BIO AUSTRIA Betrieb
  • Ergänzungsfutter
  • Futter von Dauerwiesen: frisch, siliert, getrocknet oder pelletiert
  • Futtermittelzusatzstoffe
  • Futterrübe unverarbeitet
  • Kartoffel unverarbeitet
  • Kraftfutter-Einzelkomponenten (Getreide, Mais, Körnerleguminosen,…) und Pellets aus Ackerfutter und Ackerkulturen (Maispellets, Luzernepellets,…).
    ACHTUNG: Dafür ist eine Zulassung durch den Verkäufer erforderlich
    Das Formular für den Zulassungsantrag ist zu finden unter: www.bio-austria.at/formulare
  • Mineralfutter
  • Nebenprodukte aus der Obst- und Gemüseverarbeitung
  • Stroh
  • Vollmilchpulver
  • Zuckerrübenschnitzel

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Kontakt

  • DI Eva Marthe

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft, Biodiversität, Bienen
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