Antrag auf Zulassung von Nicht-BIO AUSTRIA Kraftfutter für EU-Bio-Bauern
Eine Zulassung von Bio-Kraftfutter-Einzelkomponenten (Getreide, Mais, Körnerleguminosen,…) und Pellets von Ackerfutter und Ackerkulturen (Mais-, Luzernepellets,…) ist notwendig, wenn ein BIO AUSTRIA Bauer von einem EU-Bio-Betrieb (Inland oder Ausland) Ware zukaufen möchte.
Warum ist eine Zulassung durch BIO AUSTRIA notwendig?
Bei der Delegiertenversammlung Anfang Dezember 2016 wurde beschlossen, dass Bio-Kraftfutter-Einzelkomponenten von EU-Bio-Bauern durch BIO AUSTRIA zugelassen werden müssen.
Um bei Kraftfuttermitteln ein lückenloses Informationssystem und eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten wird seit 1. Juni 2017 durch das Zulassungsverfahren ein Zugang zu Kontrolldaten und Sanktionen des Verkäufers geschaffen. Der Vorteil dieser Richtlinie ist, dass nun auch bei Bio-Kraftfutter-Einzelkomponenten, zwischen BIO AUSTRIAWare und EU-Bio-Ware unterschieden wird. Das stärkt den BIO AUSTRIAStandard und erhöht die Sicherheit für die Aufkäufer von BIO AUSTRIAWare.
Welche Schritte sind für eine Zulassung notwendig?
- Das Formular „Antrag auf Zulassung von Nicht-BIO AUSTRIAKraftfutter“ ist vom Verkäufer vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
- Das Formular „Vereinbarung zur Datenweitergabe“ ist zu unterzeichnen (es liegt dem Zulassungsantrag bei)
- Beide Formulare sind an BIO AUSTRIA weiterzuleiten.
Per Post: BIO AUSTRIA, Auf der Gugl 3/3.OG, 4021 Linz
Per E-Mail:
Per Fax: +43 (0)732 654 884 140
Beim Verkauf von Kraftfutter an einen BIO AUSTRIA Betrieb muss beachtet werden?
- Beim Verkauf der Ware werden der genehmigte Zulassungsantrag und das aktuelle EU-Bio-Zertifikat dem BIO AUSTRIA Betrieb übergeben.
- Auf Rechnung/Lieferschein muss die genehmigte BIO AUSTRIA Ware als „Bio-xxx, zugelassene BIO AUSTRIAWare“, z.B. Bio-Gerste, zugelassene BIO AUSTRIAWare gekennzeichnet sein.
Muss Grundfutter auch durch die Zulassung?
Nein, bei folgenden Kulturen ist keine Zulassung notwendig:
- Futter von Dauer- und Wechselwiesen: frisch, siliert und getrocknet
- Ackerfutter und Ackerkulturen, bei welchen die ganze Pflanze geerntet wird (zB Luzerne, Klee, Silomais und Getreideganzpflanzen): frisch, siliert und getrocknet (Pellets ausgenommen)
- Stroh
- Zuckerrübenschnitzel
- Kleie
- Futterrübe unverarbeitet
- Kartoffel unverarbeitet
- Nebenprodukte aus der Obst- und Gemüseverarbeitung (Äpfel, Karotten usw.)
- Biertrebern
Welche Vorgaben müssen BIO AUSTRIABetriebe bei der Fütterung grundsätzlich einhalten?
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DI Eva Marthe
BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
Qualitätsmanagement Landwirtschaft, Biodiversität, Bienen