BIO AUSTRIA Zeitung 6/21

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Schwerpunkt:

  • Die neue EU-Bio-Verordnung
  • Bio-Obst
  • Direktvermarktung: SoLawi, CSA und Co

Die EU-Bio-Verordnung 2018/848 wird ab 1. Jänner 2022 gelten. Sie bildet die neue Rechtsgrundlage für die Produktion, Verarbeitung und Kontrolle von Bio-Produkten. Wir geben einen Überblick über nationale und internationale Rechtsgrundlagen, über Gremien und Entscheidungsprozesse und wie BIO AUSTRIA in diese eingebunden ist und fassen die wichtigsten Änderungen für die einzelnen Produktionsbereiche zusammen.

In unserem Spezialthema zum Bio-Obstbau erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Marktentwicklungen und stellen Exoten als auch besonders geeignete Sorten für die Direktvermarktung vor.

Solidarische Landwirtschaft gemeinschaftsgetragene Landwirtschaft oder Community Supported Agriculture sind verschiedene Namen für ein Konzept, das in der Praxis unterschiedlich und betriebsindividuell umgesetzt wird. Das Konzept beruht auf der Idee, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht nur saisonale, regional und biologisch erzeugte Lebensmittel beziehen, sondern diesen Betrieb als Gesamtheit unterstützen. Mehr dazu in unserem Spezialthema Direktvermarktung.

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