Antrag auf Genehmigung von betriebsfremden organischen Düngern
Welche Dünger dürfen eingesetzt werden?
Für BIO AUSTRIA Betriebe kommt neben der Düngeregelung laut EU-Bio-Verordnung und nationalen Vorgaben wie zum Beispiel der „Sachgerechten Düngung“ auch die Zukaufsregelung gemäß BIO AUSTRIA Richtlinie zum Tragen.
Weiters gilt seit 2015 auch eine Einschränkung für erlaubte Dünger siehe dazu BIO AUSTRIA Düngungsrichtlinie.
BIO AUSTRIA Betriebe müssen vor einem Zukauf von stickstoffhaltigen konventionellen Düngemitteln und beim Zukauf von Agrogasgülle ein Ansuchen an das BIO AUSTRIA Büro stellen, am besten online oder mit dem Formular zum Download.
BIO AUSTRIA checkt Vorgaben und genehmigt Zukäufe
Damit alle Vorgaben eingehalten werden, übernimmt die Abteilung Qualitätssicherung von BIO AUSTRIA den Check und die Berechnung von Düngemittelzukäufen für BIO AUSTRIABetriebe und genehmigt diese.
Düngemittelantrag online ausfüllen
Für BIO AUSTRIA Mitgliedsbetriebe besteht die Möglichkeit das Formular online auszufüllen.
Um den Link zum Online-Formular zu sehen, müssen Sie sich bitte einloggen.
Welche Dünger dürfen ohne Genehmigung eingesetzt werden?
Hinweis: Für Düngemittel biologischer Herkunft ist seit dem Jahr 2017 kein Ansuchen mehr notwendig. Darunter fallen alle Bio-Wirtschaftsdünger wie Mist, Gülle, Jauche und weitere organische Düngemittel wie zum Beispiel Raps- oder Kürbiskernkuchen aus biologischer Landwirtschaft.
Weiters bedarf es keiner Genehmigung bei konformen Zukaufdüngern für Topfkulturen. Bitte beachten Sie aber auf alle Fälle die Dokumentationsvorgaben der Kontrollstelle.
Für die Berechnung werden folgende Werte herangezogen:
Jahreswirksamer Stickstoff für BIO AUSTRIA taugliche konventionelle Dünger
Tabelle_Stickstoff jahreswirksam
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DI Eva Marthe
BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
Qualitätsmanagement Landwirtschaft, Biodiversität, Bienen