Düngungsrichtlinie ab 2015 gültig
Wie mehrfach in verschiedenen BIO AUSTRIA-Medien informiert, beschlossen die Delegierten von BIO AUSTRIA im November 2013 eine Änderung der Düngungsrichtlinie, die ab Jänner 2015 gültig wird.
Ziel ist eine schrittweise Reduktion der konventionellen organischen Stickstoffdünger bis Ende 2020.
Fragen und Antworten zur BIO AUSTRIA-Düngungsrichtlinie
Neu: Dünger werden bewertet
BIO AUSTRIA hat schon sehr lange einen höheren Standard beim Einsatz konventioneller organischer Düngemittel als die EU-Bio-VO vorgibt. Es gibt bereits Einschränkungen bei den maximalen Stickstoffzugangsmengen als auch bei den Düngemitteln. Neu ist, dass die Qualität der Dünger nach verschiedenen Kriterien bewertet wird und eine schrittweise Reduktion der konventionellen organischen Stickstoffdünger von 2015 bis 2020 erfolgt.
Was ändert sich 2015 konkret für die BIO AUSTRIA-Bauern beim Einsatz konventioneller organischer Stickstoffdünger?
Es fallen einige Dünger weg, nämlich jene, die nach dem BIO AUSTRIA Bewertungsschlüssel weniger als -5 Punkte erreichen.
Konkret sind dies:
- Biosol
- Haarmehlpellets
- Horngries
- Hornmehle
- Hornspäne
Zusätzlich gibt es im Gemüsebau bei den bio-tauglichen Flüssigdüngern – sie benötigen mehr als -5 Punkte nach der BIO AUSTRIA-Bewertung – eine mengenmäßige Begrenzung: so können ab 2015 im geschützten Anbau maximal 128 kg Njw, bei Freilandgemüse höchstens 60 kg Njw in Form von bio-tauglichen Flüssigdüngern ausgebracht werden. Beispiele für solche Dünger sind Vinasse , OPF und andere.
Ich habe Hornmehlreste am Betrieb. Darf ich diese 2015 noch einsetzen?
Ja, alle Stickstoffdünger, die im Jahr 2014 zugekauft und vom BIO AUSTRIA-Qualitätsmanagement genehmigt wurden, können im kommenden Jahr noch ausgebracht werden, auch wenn diese 2015 für BIO AUSTRIA-Betriebe nicht mehr erlaubt sind.
Wo erfahre ich, welche Dünger bei BIO AUSTRIA erlaubt sind, welche nicht?
Eine sichere Informationsquelle ist der Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft, der jährlich erscheint und den jeder Betrieb erhält. Alle Dünger mit Einschränkungen für BIO AUSTRIA-Bauern haben einen Vermerk. Daher empfehlen wir, vor jedem Zukauf einen Blick in den Betriebsmittelkatalog zu werfen. Eine weitere Absicherung ist, dass bei BIO AUSTRIA vor jedem organischen Stickstoffdüngerzugang ein Ansuchen auf Genehmigung gestellt werden muss. Die Bearbeiterinnen der Ansuchen genehmigen keine nicht erlaubter Dünger und beraten über mögliche Alternativen.
BIO AUSTRIA-Betriebe, welche heuer Dünger eingesetzt haben, die 2015 nicht mehr erlaubt sind, wurden bereits bei der Düngergenehmigung auf die Änderung aufmerksam gemacht. Als weitere Serviceleistung erhalten alle diese Betriebe ein persönliches Schreiben, in dem sie auf die Änderung aufmerksam gemacht werden.
Wie geht es nach 2015 voraussichtlich weiter mit der Düngerregelung?
Der nächste Reduktionsschritt erfolgt 2017, dann werden alle mit weniger als 0 Punkte bewerteten konventionellen Stickstoffdünger weggelassen. Wir werden Sie über diese Änderungen wieder rechtzeitig und umfassend informieren.
Wer sind Ansprechpartner für Fragen zur Düngungsregelung und zum Düngerzukauf bei BIO AUSTRIA?
Die Berater der BIO AUSTRIA-Landesverbände beantworten gerne alle Ihre Fragen.
zu den BeraterInnen
Informationen zur Dünger-Richtlinie gab es in der Ausgabe der BIO AUSTRIA Zeitung 2/2014
Dokument zum Download: BAZ_Duengungsrichtlinie
Kontakt:
DI Eva Marthe, BIO AUSTRIA Qualitätsmanagement Landwirtschaft, ist Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zum Düngeransuchen und zur Düngerbewertung.
T +43 732 654 884 263
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