Neue Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln bei Verwendung des BIO AUSTRIA Logos
Seit 1. April 2020 gilt eine Erweiterung hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht der Herkunft. Konkret geht es um die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln, bei denen freiwillig auf das Ursprungsland, eine Region oder einen Herkunftsort hingewiesen wird.
Nur wenn bei einem BIO AUSTRIAProdukt das Ursprungsland oder der Herkunftsort der primären Zutat/en NICHT Österreich od. die ausgelobte Region ist, muss diese Regelung umgesetzt werden.